Straßenpersonenverkehr - Ausdehnung der Bestimmungen des PBefG auf Mitfahrzentralen und Fahrdienste bei Anforderung per App

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), bindend für den Bereich der Personenbeförderung durch Taxen, Mietwagen und Bussen, auch auf den Bereich der Mitfahrzentralen und der Fahrdienste, die neu über eine App gerufen werden können, ausgedehnt werden.

Begründung

Die Fahrzeuge und Fahrer der Mitfahrzentralen und der neuen Mitfahrmöglichkeiten entsprechen nicht den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes. Diese Fahrdienste führen die zur Zeit tätigen Unternehmen aus dem Bereich der Personenbeförderung in den Ruin.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9204-012205

    Straßenpersonenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass Mitfahrzentralen und Fahrdienste, die über eine
    Smartphone-App gerufen werden können, vom Anwendungsbereich des
    Personenbeförderungsgesetzes erfasst werden sollen.
    Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 48 Mitzeichnungen und
    26 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen... weiter

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