48 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), bindend für den Bereich der Personenbeförderung durch Taxen, Mietwagen und Bussen, auch auf den Bereich der Mitfahrzentralen und der Fahrdienste, die neu über eine App gerufen werden können, ausgedehnt werden.
Raison
Die Fahrzeuge und Fahrer der Mitfahrzentralen und der neuen Mitfahrmöglichkeiten entsprechen nicht den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes. Diese Fahrdienste führen die zur Zeit tätigen Unternehmen aus dem Bereich der Personenbeförderung in den Ruin.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
20/08/2014
Fin de la pétition:
02/10/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 1-18-12-9204-012205
Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass Mitfahrzentralen und Fahrdienste, die über eine
Smartphone-App gerufen werden können, vom Anwendungsbereich des
Personenbeförderungsgesetzes erfasst werden sollen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 48 Mitzeichnungen und
26 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.