Straßenverkehrs-Ordnung - Generelle bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge in 30er-Zonen und Spielstraßen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Unterstützende 45 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

45 Unterstützende 45 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Einführung einer generellen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge gefordert, die 30er-Zonen und Spielstraßen befahren.

Begründung

Kraftfahrzeuge, welche in 30er-Zonen fahren, dürfen bauartbedingt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten können. Für Kraftfahrzeuge, welche auf einer Spielstraße fahren, gilt eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h.Das Verkehrsministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass für elektroangetriebene Kraftfahrzeuge (mit Lenk- oder Haltestange) eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sinnvoll ist. Auf dem Bürgersteig sollen elektroangetriebene Kraftfahrzeuge mit bis zu 12 km/h erlaubt sein. Diese Petition möchte den Grundgedanken, dass eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt, aufgreifen. In diesem Zuge ist klar, dass wir insbesondere 30er-Zonen und bespielte Straßen besser schützen müssen.Mit dieser Petition schlage ich vor, den gut gemeinten Gesetzesentwurf hinsichtlich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für Elektro-Kleinkraftfahrzeuge auf alle Kraftfahrzeuge auszuweiten.

Link zur Petition

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