Straßenverkehrsordnung - Ausnahmeregelung zum Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 to bis 7,49 to

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.472 Unterstützende 1.472 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

1.472 Unterstützende 1.472 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 Tonnen bis 7,49 Tonnen als Sondergenehmigung den Ausnahmen für Bussen angepasst wird.

Begründung

Da Wohnmobile keine LKW´s sind sonder Fahrzeuge zur Personenbeförderung eben wir Busse, sollten diese Fahrzeuge auch so behandelt werden.Dieses Ansinnen sollte schon durch Herrn Ramsauer zum April 2013 abgearbeitet werden aber immer noch "tucken" wir hinter den LKW´s her. Busse und große PKW´s mit Wohnwagen dürfen oft überholen und kommen nicht vorbei - wir könnten schon, dürfen aber nicht.Viele halten sich dann nicht an dieses Überholverbot oder wissen nicht, dass es so etwas gibt. Wir schon und halten uns auch daran und das kosten oft viel Nerven und führt zu heiklen Situationen z.B.:In den Kasseler Bergen tuckern wir hinter einer LKW Kolonne her. Ein PKW mit Wohnwagen überholt, kommt dann aber nicht vorbei und will einscheren. Die rechte Spur ist aber voll und Busse überholen dann auf der dritten Spur und bremsen den ganzen Verkehr aus.Dieses ist kein Einzelfall und oft mussten wir schon auf den Standstreifen, da die Wohnwagen dann irgendwann einfach nach rechts ziehen und ohne Vollbremsung und dadurch die Gefährdung des folgenden Verkehrs hätte es schon oft "gekracht".Wohnmobile sind aber überwiegend so motorisiert, dass sie locker mit 100 die Berge rauf kommen und viele Probleme wären erl.Dieses ist nur ein Beispiel, denn auch auf vielen Strecken - z.B. die A7 Richtung Flensburg - besteht das Überholverbot mit dem Verkehrszeichen 277 über viele viele Kilometer. Busse dürfen dann vorbei. Wohnmobile dürften zwar 100 fahren, können aber nicht wegen des Überholverbotes.Ganz wichtig ist aber, dass diese Fahrzeuge keine LKW´s sind sondern Sonder Kfz zur Personenbeförderung eben wie Busse.Mit "klein LKW´s" haben wir nichts zu tun und deshalb ist die Begründung dass eine solche Ausnahmeregelung "klein LKW´s" benachteiligt ist nicht ok, denn wir befördern keine Lasten sondern Personen !!!!Da dieses keine "Einzelmeinung" sonder bei vielen Umfragen und Unterhaltungen immer wieder Thema ist, wäre es schön, wenn unsere neue Bundesregierung sich dieses Themas annehmen würde und endlich die Ausnahmeregelung von Bussen auch auf Wohnmobile über 3,5 Tonnen bis 7,49 Tonnen übernommen werden würde.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-006413

    Straßenverkehrs-Ordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur – als Material zu überweisen.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von über
    3,5 t bis 7,5 t vom Überholverbot nach Verkehrszeichen 277 ausgenommen werden.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 1.472 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge
    vor. Außerdem gingen mehrere sachgleiche Petitionen zu diesem Thema ein. Sie
    werden einer gemeinsamen... weiter

Der ehrliche Halter läßt sein Mobil aufrüsten um nicht zu überladen. Der klevere zahlt lieber 10 Euro für das Überladen und darf überholen.

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