84 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Mit der Petition wird eine Änderung von § 20 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass Kraftfahrzeuge, die sich auf der selben Spur befinden, an Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, nicht vorbeifahren dürfen.
Raison
Aufgrund zweier tödlicher Unfälle mit Grundschülern in Sachsen-Anhalt an Haltestellen, die auf Unachtsamkeit und unangemessener Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist, bitte ich um Abänderung des Abs.4.Dieser sollte insoweit abgeändert werden, dass der Verkehr in Fahrtrichtung Omnibus bzw. Schulbus hinter diesem zu warten hat und nur noch der Gegenverkehr auf der selben Fahrbahn in Schrittgeschwindigkeit passieren darf.Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verkehrsteilnehmer nicht gewillt sind, sich an den bestehenden §20 der StVO zu halten und mit Schrittgeschwindigkeit an einen Omnibus/Schulbus vorbeizufahren.Dies mag vielen sicher sauer aufstoßen, aber ich sehe jeden morgen auf dem Weg zur Arbeit, wie die Verkehrsteilnehmer das Warnblinklicht ignorieren und mit ihrer erlaubten Höchstgeschwindigkeit (je nach Zone) an einem stehenden Omnibus/Schulbus vorbeifahren, dies gilt für den Richtung- und Gegenverkehr.Auch scheint die Verkehrspolizei nicht in der Lage zu sein, massiven Kontrollen dieses Sachverhaltens nachzugehen und rigoros zu ahnden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
14/10/2014
Fin de la pétition:
25/11/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 1-18-12-9213-013168
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 20 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung zum Schutz der
Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel zu ändern.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 84 Mitzeichnungen und 40 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt,... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.