Region: Tyskland

Straßenverkehrsordnung - Sonn-und Feiertagsfahrverbot für LKW unter 3,5t zul Ges.gew. mit Anhängern

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
149 Stödjande 149 i Tyskland

Petitionen är avslutad

149 Stödjande 149 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Sonn-und Feiertagsfahrverbot für LKW unter 3,5t zul Ges.gew. mit Anhängern aufzuheben, sofern diese Transporte zu sportlichen oder kulturellen Zwecken durchführen.

Orsak

Um Vereinen und Sportlern mit hohem Transportaufwand zu ermöglichen, auch kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten Fahrzeuge und Anhänger von sponsorenden Firmen oder unterstützenden Mitgliedern für den Transport von Kindern und/oder Material nutzen zu können, ist eine generelle Aufhebung des Fahrverbotes nach §30 der StVO für Kleinbusse und Transporter mit Anhängern nötig. Die derzeitige unterschiedliche Auslegung des Paragraphen in den verschiedenen Bundeslädern sorgt für unnütze Komplikationen und Kosten.

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Nyheter

  • Pet 1-17-12-9213-038796Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung des § 30 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend
    gefordert, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen
    Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen mit Anhänger aufgehoben wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es Vereinen
    und Sportlern mit hohem Transportaufwand ermöglicht werden solle, kurzfristig und
    ohne zusätzliche Kosten Fahrzeuge und Anhänger von Sponsoren oder
    Vereinsmitgliedern für... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

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