Soziales

Teilhabegesetz JETZT!!!-2

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Bundesregierung, Landesregierungen
6.195 Unterstützende 6.011 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6.195 Unterstützende 6.011 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Unsere Petition-Platform von openpetition.de war nicht bereit, unsere Petition abermals zu verlängern, obwohl die politische Debatte gerade erst an Fahrt aufnimmt! Dort haben wir binnen 11 Monaten nahezu 23500 Unterschriften gesammelt! Ebenso steht in Facebook eine starke Truppe mit fast 900 Mitgliedern bereit, der sich jeder anschliessen kann: https://www.facebook.com/groups/264644117060328/ Daher werden wir jetzt hier auf https://www.openpetition.de/petition/online/teilhabegesetz-jetzt-2 weitermachen und die bereits gesammelten Unterschriften mitnehmen! Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Bis Mitte 2015 soll das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Mischen Sie mit und treten Sie mit uns dafür ein, dass wir ein gutes Bundesteilhabegesetz bekommen, das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Begründung

Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat hierfür einen Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vorgelegt und auf Bundesebene wird intensiv über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert.

Welche Benachteiligungen behinderte Menschen derzeit noch erleben und welche Verbesserungen die Vorschläge für gesetzliche Regelungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bringen würden, können Sie auf der Internetseitewww.teilhabegesetz.org nachlesen. Vor allem müssen mit dem Bundesteilhabegesetz die einkommens- und vermögensunabhängigen Hilfen außerhalb des Sozialhilferechts, ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegeld sowie der Vorrang für die Inklusion geregelt werden.

Gehörlose Menschen müssen heute immer noch mit einem Flickenteppich der Unterstützung leben, denn jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Diese reichen von Null Euro in den meisten Bundesländern bis 126 Euro in Berlin des sogenannten Gehörlosengeldes. Selbst die 126 Euro reichen nicht für ein gleichberechtigtes Leben in einer hörenden Welt aus, zumal kürzlich auch noch die Gebärdensprachdolmetscher-Honorare um 30 % auf 75 Euro pro Stunde erhöht wurden. Gleiches gilt für hochgradig schwerhörige und ertaubte Menschen, die der Gebärdensprache nicht mächtig sind und auf Schriftdolmetscher angewiesen sind.

Zudem müssen behinderte Menschen getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns" selbst in die Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes einbezogen werden und eine gute Beratung und barrierefreie Informationen erhalten.

Es kann nicht sein, dass behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Angehörigen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen, nur weil sie behinderungsbedingte Hilfen vom Staat benötigen. Es kann nicht sein, dass es keinen angemessenen Nachteilsausgleich für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen gibt, so dass ihnen die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft erschwert wird. Und es kann nicht sein, dass behinderte Menschen immer noch auf Sondersysteme verwiesen werden, anstatt mitten in der Gemeinde lernen, arbeiten und leben zu können.

Um die soziale Teilhabe behinderter Menschen wirklich erreichen zu können, brauchen wir vor allem aber auch Ihre Unterstützung für diese Petition und weitere Aktivitäten für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Es ist ganz normal, wenn Hörende zu Beratungen bei Versicherungen, Banken oder Verbraucherzentralen ein Gespräch suchen. Dies gilt nicht für Menschen, die an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder gehörlos sind. Die sind auf die Gebärdensprache angewiesen und brauchen bei einem Gespräch gebärdensprachdolmetscher. Das kostet Geld. Wenn das so eingeführt werden sollte, erst dann spricht man von barrierefreie Kommunikation. Daher ist der Staat für die Kostenübernahme zuständig. Schließlich können diese Menschen nichts dafür, wenn sie mit Hörschädigung geboren wurden.

Manche Antworten auf Contra - Argumente, sind nicht dazu angetan, zum Unterschreiben zu motivieren. Wenn ich "Unsinn" verbreite, hätte ich doch mit einer "Sinn bringenden“ Antwort gerechnet! Im übrigen klaffen zwischen gut gemeinten Vorschlägen und etwaiger Umsetzung Welten, so auch beim Lesen auf teilhabe.org und der tats. geplanten Umsetzung eines Bundesteilhabe-Gesetzes! Und Fremdbestimmung durch Eltern? Unsinn! Sie sind anscheinend mit der Materie "Geistig behindert" nicht vertraut:Lieber Entscheidungen durch Eltern, die ihre Kinder kennen und deren Wohl im Sinn haben, als komplett Fremd

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