244 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen und nicht geschlossenen Räumen, nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt sei, um das zu Tode kommen von Fledermäüsen, die an diesen Fallen kleben bleiben, zu verhindern.
Raison
Alle Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (Eurobats) von 1994.Da alle Fledermausarten auf der FFH-Anhang IV Liste stehen, sind sie nach BNatSchG als "streng geschützte Arten" anzusehen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
06/09/2015
Fin de la pétition:
19/10/2015
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-10-787-024624
Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen
und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt
ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode
kommen.
Er führt... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.