244 Υπογραφές
Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen und nicht geschlossenen Räumen, nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt sei, um das zu Tode kommen von Fledermäüsen, die an diesen Fallen kleben bleiben, zu verhindern.
Αιτιολόγηση
Alle Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (Eurobats) von 1994.Da alle Fledermausarten auf der FFH-Anhang IV Liste stehen, sind sie nach BNatSchG als "streng geschützte Arten" anzusehen.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
06/09/2015
Η αναφορά τελειώνει:
19/10/2015
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 17.08.2016Pet 3-18-10-787-024624
Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen
und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt
ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode
kommen.
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Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.