Tierschutz - Drahtschutzpflicht für den Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen etc.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
244 Unterstützende 244 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

244 Unterstützende 244 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen und nicht geschlossenen Räumen, nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt sei, um das zu Tode kommen von Fledermäüsen, die an diesen Fallen kleben bleiben, zu verhindern.

Begründung

Alle Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (Eurobats) von 1994.Da alle Fledermausarten auf der FFH-Anhang IV Liste stehen, sind sie nach BNatSchG als "streng geschützte Arten" anzusehen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-787-024624



    Tierschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und

    Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau

    und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.

    Begründung



    Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen

    und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt

    ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode

    kommen.

    Er führt... weiter

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