244 Assinaturas
A petição foi terminada.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen und nicht geschlossenen Räumen, nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt sei, um das zu Tode kommen von Fledermäüsen, die an diesen Fallen kleben bleiben, zu verhindern.
Razões
Alle Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (Eurobats) von 1994.Da alle Fledermausarten auf der FFH-Anhang IV Liste stehen, sind sie nach BNatSchG als "streng geschützte Arten" anzusehen.
Link para a petição
Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
06/09/2015
Petição termina:
19/10/2015
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 3-18-10-787-024624
Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen
und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt
ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode
kommen.
Er führt... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.