Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf den zu Dänemark gehörenden FÄRÖER-Inseln (Mitglied der EU-Staaten) das jährliche Abschlachten der CALDERON- DELFINE gestoppt wird.
Αιτιολόγηση
Auf den zu Dänemark gehörenden FÄRÖER-Inseln ist noch immer eine abscheuliche Praktik zulässig. Momentan ist das Meer rot gefärbt, aber nicht aus natürlichen Gründen!Sondern weil der Mensch hunderte der berühmten intelligenten CALDERON- DELFINE abschlachtet. Das passiert jedes Jahr auf den Faröer Inseln (DK). Die meisten Teilnehmer dieses Massakers sind Jugendliche. Warum das Ganze? Eine Art SCHLACHTFEST, um ihr Erwachsensein zu demonstrieren.Jeder nimmt auf die eine oder andere Art hier teil, sei es beim Töten oder als Zuschauer. Der Calderon Delfin ist so wie viele andere Arten vom Aussterben bedroht. Er kommt in die Nähe des Menschen um zu spielen und zu kommunizieren.Ein Zeichen wahrer Freundschaft. Die Delfine sterben nicht sofort. Sie werden mit dicken Haken verletzt 1, 2, oder 3 mal. In diesem Moment geben die Delfine Laute von sich, wie ein Neugeborenes und sterben langsam und kläglich! Aber es leidet lange und während dieses prächtige Wesen in seinem eigenem Blut langsam stirbt gibt es dort KEIN MITLEID.Ich kann nicht nachvollziehen, dass genau sowas in eines unserer EU-Staaten geduldet wird. Ich dachte immer, dass alle EU-Länder einigermaßen die gleichen Grundprinzipien befolgen müssen und nicht, dass in direkt in unseren Nachbarland solch ein Massaker geduldet wird.Das muss ein Ende finden!Hochachtungsvoll,Erden
Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung
Die Petition möchte die Abschaffung des auf den Färöer-Inseln praktizierten
Grindwalfangs erreichen.
Die Eingabe führt aus, dass jährlich auf den Färöer-Inseln Kleinwale insbesondere
Grindwale (sog. Calderon-"Delfine") gejagt und geschlachtet würden.
Der Petent kritisiert zudem die Jagdpraxis, bei der die Tiere einem langsamen Tod
ausgesetzt seien.
Weiterhin gibt die Petition zu bedenken, dass der Calderon-Delfin inzwischen vom
Aussterben bedroht sei und fordert daher ein sofortiges Jagdverbot auf diese Tiere.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 827 Unterstützer sowie 20 Diskussionsbeiträge
auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat. Der Petitionsausschuss
merkt an dieser Stelle an, dass dieses Anliegen bereits Gegenstand einer an die
Bundesregierung gerichteten schriftlichen Frage war, die hierzu am 9. August 2010
Stellung genommen hat. Weitere Einzelheiten lassen sich Seite 76 der Bundestags-
Drucksache 17/2748 entnehmen. Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung
gebeten, ihre Haltung zu diesem Anliegen erneut darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss tritt uneingeschränkt für den Walschutz ein und verurteilt
daher die auf den Färöer-Inseln stattfindende Jagd auf Grindwale. Der
Petitionsausschuss stellt fest, dass die Färöer-Inseln innenpolitisch den Status einer
Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs Dänemark haben. Die Färöer-Inseln sind
anders als Dänemark kein Mitglied der Europäischen Union und gehören auch nicht
zu deren Zollgebiet. Insofern greifen die Schutzmechanismen der Berner und der
Bonner Konvention und des zugehörigen Regionalabkommens zur Erhaltung der
Kleinwale in Nord- und Ostsee (ASCOBANS), denen die Europäische Union
beigetreten ist, nicht. Gleiches gilt für die Internationale Walfangs-Kommission (IWC).
Der Petitionsausschuss weist somit darauf hin, dass die Jagd auf Grindwale im
Meeresgebiet von Nord- und Ostsee durch die Färöer-Inseln erst durch einen Beitritt
derselben in den Geltungsbereich von ASCOBANS bzw. der Berner Konvention oder
der IWC unterbunden werden könnte, da die Färöer-Inseln dann erst den
völkerrechtlichen Regelungen unterworfen wären.
Vor dem Hintergrund, dass die unter der Hoheitsgewalt des dänischen Königreiches
stehenden Färöer-Inseln ein eigenständig regierendes Gebiet mit eigenem
Parlament und eigener Regierung darstellen und sich deren Ausmaß an
Unabhängigkeit darin bemerkbar macht, dass sie weder Mitglied der Europäischen
Union noch der Europäischen Freihandelszone sind, regt die Bundesregierung einen
Kontakt des Deutschen Bundestages auf diplomatischem Wege mit den Färöer-
Inseln an, um den Bedenken gegen die dort praktizierte Kleinwaljagd mehr
Nachdruck zu verleihen.
Mit Blick auf diesen seit dem Jahr 2010 bestehenden Vorschlag der
Bundesregierung zum Umgang mit den Praktiken des Grindwalfangs auf den Färöer-
Inseln empfiehlt der Petitionsausschuss, die Eingabe den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)