Übermittlung der Jahressteuerbescheinigung ans Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Unterstützende 15 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

15 Unterstützende 15 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Jahressteuerbescheinigung - ebenso wie die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer nach § 45a EStG - dem Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln ist.

Begründung

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Daten und Bescheinigungen für vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge) und Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL) bei der Steuerverwaltung oder dem Finanzamt bereits gespeichert und im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung bereitgestellt werden können, aber die Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (noch) nicht. Eine elektronische Übermittlungspflicht, also ein Erfüllungsaufwand, für die Banken oder auszahlenden Stellen bedeutet eine Bürokratieentlastung für Personen wie z. B. Bürgerinnen und Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen.

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