Région: Allemagne

Umgangsrecht - Umgang des Kindes mit den Eltern

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

20 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

20 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zukünftig (halb-)jährliche Gerichtsverfahren zur Erweiterung des Umgangs bei bereits vorliegenden, sinnvollen gerichtlichen Umgangsregelungen verhindert oder zumindest einfacher abgelehnt oder durch Gerichte eingestellt werden können.

Raison

  1. Da Paragraph 1684, Absatz 2, BGB auch für den Elternteil gilt, bei dem das Kind lebt, verstoßen (halb-) jährliche Gerichtsverfahren durch den umgangsberechtigten Elternteil bezüglich mehr Umganges gegen diesen Paragraphen.2. Vor allem, wenn es bereits eine gerichtliche Umgangsregelung oder mehrere gerichtliche Umgangsregelungen gibt, die häufigen, wöchentlichen Umgang inklusive einer hälftigen Ferienregelung beinhaltet/beinhalten.3. (Halb-) jährliche Gerichtsverfahren unter diesen Umständen sind nicht zum Wohle des Kindes und schaden der Entwicklung des Kindes und lassen ein Familienleben nicht zu.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 15/10/2017
Fin de la pétition: 05/12/2017
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 4-18-07-40326-046778 Umgangsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass (halb-) jährliche Gerichtsverfahren zur Erweiterung
    des Umgangs bei bereits vorliegenden gerichtlichen Umgangsregelungen verhindert,
    einfacher abgelehnt oder durch Gerichte eingestellt werden können.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, da § 1684 Absatz 2 des
    Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch für den Elternteil gelte, bei dem das Kind lebe,
    verstießen (halb-) jährliche Gerichtsverfahren durch den umgangsberechtigten
    Elternteil bezüglich mehr Umgangs gegen das... plus loin

Pas encore un argument PRO.

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