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Петиция была отклонена.
Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .
Петиция адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zukünftig (halb-)jährliche Gerichtsverfahren zur Erweiterung des Umgangs bei bereits vorliegenden, sinnvollen gerichtlichen Umgangsregelungen verhindert oder zumindest einfacher abgelehnt oder durch Gerichte eingestellt werden können.
основания
- Da Paragraph 1684, Absatz 2, BGB auch für den Elternteil gilt, bei dem das Kind lebt, verstoßen (halb-) jährliche Gerichtsverfahren durch den umgangsberechtigten Elternteil bezüglich mehr Umganges gegen diesen Paragraphen.2. Vor allem, wenn es bereits eine gerichtliche Umgangsregelung oder mehrere gerichtliche Umgangsregelungen gibt, die häufigen, wöchentlichen Umgang inklusive einer hälftigen Ferienregelung beinhaltet/beinhalten.3. (Halb-) jährliche Gerichtsverfahren unter diesen Umständen sind nicht zum Wohle des Kindes und schaden der Entwicklung des Kindes und lassen ein Familienleben nicht zu.
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скачать (PDF)Информация о петиции
Петиция начата:
15.10.2017
Петиция завершена:
05.12.2017
Область:
Германия
Тема:
Новости
-
Pet 4-18-07-40326-046778 Umgangsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass (halb-) jährliche Gerichtsverfahren zur Erweiterung
des Umgangs bei bereits vorliegenden gerichtlichen Umgangsregelungen verhindert,
einfacher abgelehnt oder durch Gerichte eingestellt werden können.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, da § 1684 Absatz 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch für den Elternteil gelte, bei dem das Kind lebe,
verstießen (halb-) jährliche Gerichtsverfahren durch den umgangsberechtigten
Elternteil bezüglich mehr Umgangs gegen das... далее
дебаты
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