Umsatzsteuer - 7 % Mehrwertsteuer auf Schulessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
2.306 Unterstützende 2.306 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.306 Unterstützende 2.306 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… 7 % MwSt. auf Schulessen!Es i st nicht nachvollziehbar, dass Schulessen mit 19 % besteuert wird, aber Fastfood Verköstigung und Tierfutter lediglich mit 7 % angesetzt werden“.

Begründung

Die Politik hat es bisher über all die Jahre versäumt, d ie Bedürfnisse von Kindern ernst zu nehmen: Schul- und Kitaessen all dies wird noch immer mit 19 % besteuert. Doch Kinder gestalten unsere Zukunft – das gute und gesunde Aufwachsen von Kindern ist deshalb eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft, ihre Bed ürfnisse sind Grundbedürfnisse im Interesse der Allgemeinheit. Setzen Sie sich in Deutschland und Europa für eine kinder- und familienfreundliche Mehrwertsteuer ein. Die Verpflegung und damit verbundene Dienstleistungen in Schulen und Kindertagesstätten durch kommerzielle Anbieter von 19 Prozent auf 7 Prozent Mehrwertsteuersatz reduziert werden muss. Die Bundesregierung soll die rechtlichen Möglichkeiten, die die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie den Mitgliedstaaten einräumt, nutzen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6120-049519

    Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Mittagsverpflegung in Schulen und
    Kindertagesstätten künftig dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei nicht nachvollziehbar, dass die
    Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten dem allgemeinen
    Mehrwertsteuersatz unterliege, während die Abgabe von Speisen in
    Schnellrestaurants oder Tierfutter lediglich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
    besteuert werde.
    Die Politik ... weiter

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