Umsatzsteuer - Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

79 署名

請願は認められなかった

79 署名

請願は認められなかった

  1. 開始 2017
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel abzuschaffen. Dies möge auf europäischer Ebene entsprechend harmonisiert werden.

理由

Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel dient allen und ist gerecht, weil Nahrung ein Grundbedürfnis jedes Menschen und auch ein Grundrecht ist. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel dient darüber hinaus gerade den ärmeren Menschen in unserem Land. Nahrung wird nie Luxusgut sein oder gehäuft gekauft werden, den niemand kann dauerhaft mehr essen als er normalerweise benötigt. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel dient aber auch vor allem der Entlastung geringer verdienender Einkommensschichten und ist damit sozial. Sie dient damit der Aufrechterhaltung der sozialen Marktwirtschaft, deren sozialer Aspekt in den letzten Jahrzehnten gelitten hat.Weiterhin führt eine Entlastung der unteren Einkommensschichten zu einem überproportionalen Anstieg der Konsumausgaben und damit zu Wirtschaftswachstum. Begründung: Das übrig gebliebene Geld wird mit großer Wahrscheinlichkeit anderweitig für den Konsum anderer Güter ausgegeben. Das frei werdende Geld wird für andere Konsumgüter oder Ersatzkäufe, z. B. von Kleidung gebraucht und auch ausgegeben. Ein Hartz-4-Empfänger kann sich dann auch nach einigen Jahren vielleicht einen PC oder ein anderes notwendiges Konsumgut kaufen, ohne auf seine Butter und sein Brot zu verzichten. Zusammenfassend: Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel ist gerecht, weil sie alle betrifft. Sie ist sozial, weil sie gerade untere Einkommensschichten entlastet, sie dient der Aufrechterhaltung der sozialen Marktwirtschaft und damit der Grundordnung Deutschlands. Weiterhin führt sie zu mehr Wirtschaftswachstum. Eben solches solle auf europäischer Ebene diskutiert unausgesetzt werden.

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請願に関する情報

請願開始: 2017/04/17
コレクション終了: 2017/07/06
地域: Deutschland
カテゴリ:  

ニュース

  • Pet 2-18-08-6120-041814 Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel abzuschaffen. Dies möge
    auf europäischer Ebene entsprechend harmonisiert werden.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, eine
    Abschaffung sei gerecht, da Nahrung das Grundrecht jedes Menschen sei. Zudem
    sei sie sozial, was wiederum auf die dadurch entstehende Entlastung von
    Geringverdienern zurückzuführen sei. Hierdurch steigere sich der Konsum und
    bringe insgesamt einen Wirtschaftswachstum mit sich.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
    Unterlagen verwiesen.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
    wurde durch 79 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 32 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Zunächst weist der Petitionsausschuss grundlegend darauf hin, dass die
    Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist. Jeder
    Mitgliedstaat - und damit auch Deutschland - ist an die verbindlichen Vorgaben der
    Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame
    Mehrwertsteuersystem, sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL),
    gebunden.
    Der Ausschuss weist den Petenten auf den Grundsatz hin, dass jeder Umsatz der
    Mehrwertsteuer unterliegt. Zudem legt die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - in den
    Artikeln 132 bis 137 MwStSystRL - explizit festgelegt, welche Umsätze bzw.
    Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Da Lebensmittel hier nicht
    aufgeführt sind, ist eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
    unionsrechtlich nicht zulässig.

    Der Petitionsausschuss betont, dass ungeachtet dessen eine Abschaffung der
    Mehrwertsteuer zu haushaltspolitisch nicht vertretbaren Mindereinnahmen führen
    würde. Steuern sind Beiträge zum Gemeinwesen. Jede Bürgerin und jeder Bürger in
    Deutschland zahlt sie. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Ohne
    dieses Geld könnten Bund, Länder und Gemeinden ihre elementaren Aufgaben für
    das Gemeinwesen nicht erfüllen. Dazu zählen die soziale Sicherung, die innere und
    die äußere Sicherheit, aber auch die Finanzierung von Bildung, Gesundheit und
    Verkehrsinfrastruktur.

    Der Petent wird darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer zudem nur ein
    Bestandteil der Kosten ist, die im Lebensmittelbereich anfallen. Insbesondere könnte
    die Weitergabe einer Mehrwertsteuerersparnis durch die Abschaffung der
    Mehrwertsteuer auf Lebensmittel an die Kunden nicht sichergestellt werden und ist
    mithin kein geeignetes Mittel, um eine Kostendämpfung im Lebensmittelbereich
    dauerhaft zu gewährleisten.

    Lebensmittel unterliegen in Deutschland nicht dem Regelsteuersatz von 19%,
    sondern bereits einem deutlich ermäßigten Steuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1
    i. V. m. Anlage 2 Umsatzsteuergesetz). Hierfür waren sozialpolitische Gründe
    ausschlaggebend.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
    werden konnte.

    Der abweichende Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung zur
    Berücksichtigung zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
    soweit Lebensmittel in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zur Befreiung der
    Mehrwertsteuer aufzuführen sind, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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