Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Arbeitsagenturen/die Jobcenter des Bundes pflegen ein uneinheitliches und im Prozess nicht nachvollziehbares Beschwerdemanagement, auch bezeichnet als Kundenreaktionsmanagement. Falls man Probleme mit dem Jobcenter/der Bundesagentur für Arbeit hat kann man sich in erster Instanz an das lokale Kundenreaktionsmanagement (KRM) wenden, und sich hier über Missstände oder Probleme jeglicher Art äußern. Die Adresse des lokalen KRM ist schwer herauszufinden. Das ist die erste Hürde, allerdings nicht die Einzige.
Eine Übergeordnete Instanz sind die Regionaldirektionen. Hier kann man seine Beschwerde ebenso äußern, die Unterlagen werden nach Einwilligung der Akteneinsicht durch den Bearbeiter der Regionaldirektion bearbeitet. Hier werden sogenannte Funktionspostfächer verwendet. Die Bearbeitung der Anfragen ist nicht datenschutzkonform, die Zugriffsrechte sind nicht ausreichend gepflegt, der Zugriff ist wesentlich zu breit gehalten. Das sind eigene Erfahrungswerte, die bewiesen und bestätigt sind.
Die Prozesse des KRM in Nürnberg sind anders aufgebaut. Hier erfolgt erst gar keine Einwilligung für die Einsicht in die Kundendaten und die Mitarbeiter der Beschwerdestellen leiten ihre Anfrage an die lokale Mitarbeiter des lokalen KRM weiter, ohne hier irgendeine Form der Eigeninitiative zu zeigen. Man lässt sich dann gerne über Ergebnisse informieren.
Hier kann man natürlich die Sinnhaftigkeit hinterfragen, da das dazu führt, dass man bei aufkommenden Terminen eigentlich gar nicht weiß, mit wem man denn da redet oder wer der Ansprechpartner ist, ob das jetzt zum Beispiel der lokale Vermittlungsagent ist oder der Bearbeiter beim Kundenreaktionsmanagement, dem das Ergebnis doch recht subjektiv aus Sicht des Vermittlers weitergeleitet wird. Aktennotizen müssen hier bei jedem Gespräch separat angefordert werden und diese werden nicht automatisch nach dem Gespräch versendet. Eigentlich ist gar nicht vorgesehen, dass der Empfänger von Sozialleistungen oder Arbeitslose hier einen Mitschrieb einsieht.
Das führt zu weiterem Vertrauensverlust und fördert die Annahme, dass die Prozesse willkürlich entstanden oder gehandhabt werden, da sich die Prozesse wie gesagt auf Landesebene (Regionaldirektionen) und Bundesebene (KRM der Zentrale in Nürnberg) doch erheblich unterscheiden und besonders Weiterleitungen von Nürnberg an lokale Kundenreaktionszentren keinen Mehrwert darstellen.
Ich fordere die Überarbeitung und eine einheitliche Struktur der Beschwerdestellen!
Begründung
Eine Möglichkeit der Beschwerde sollte für alle Bürgerinnen und Bürger in dem besonders sensiblen Bereich der Arbeitslosigkeit und dem Empfang von Sozialleistungen zur Verfügung stehen. Da in diesen sensiblen Bereichen mit sehr vielen personenbezogen Daten umgegangen wird ist eine strikte Einhaltung geltender Datenschutzgesetze bei der Bearbeitung von Anfragen dringend anzuraten. Funktionspostfächer als nahezu einziges Kommunikationsmittel sind als kontraproduktiv einzuschätzen und fördern insbesondere nicht das notwendige Vertrauensverhältnis für den notwendigen Austausch. Ein persönlicher Ansprechpartner mit einer E-Mail-Adresse, die an eine einzige Vertrauensperson gebunden ist wäre mehr als ratsam, gerade beim Kundenreaktionsmanagement. Eine Überarbeitung, Harmonisierung und Einhaltung der Prozesse im Beschwerdemanagement ist dringend anzuraten und wird schlussendlich zu mehr Vertrauen, einem effizienteren Veränderungsmanagement und zu erhöhter Motivation führen.
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/kundenreaktionsmanagement
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik
Zum Datenschutz im Allgemeinen gibt es hier eine vertrauenswürdige Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/datenschutz-jobcenter/