Unlauterer Wettbewerb - Werbung für Telekommunikationsangebote hinsichtlich der Übertragungsgeschwindigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
111 Unterstützende 111 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

111 Unterstützende 111 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, Werbende zu verpflichten, in Werbung für Telekommunikationsangebote nicht mehr mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit durch den Zusatz "bis zu" zu werben, sondern nur mit einer mindestens garantierten Leistung.

Begründung

Das heißt, man bezahlt aktuell eine Leistung, die man möglicherweise nur in eingeschränkter Form erhält, muss aber für eine mögliche maximale Leistung bezahlen! Das ist unlauter, weil eben nicht selbst beeinflussbar!Eine Nennung der Mindestleistung, die man für die geforderten Kosten erhält, ist ein entscheidendes Kriterium, ob man diese garantierte Mindestleistung zu den genannten Kosten erwerben möchte! Beispiele sind Angaben bis xx % oder bis zu 16 Megabit, die eine mögliche Leistung darstellen, aber nicht erbracht werden muss, wenn nur die Begründungen für die nicht erbrachte Maximalleistung stimmen ! Provider für Internetangebote z.B. nutzen die Angaben "bis zu", ohne sie einhalten zu müssen! Mindest garantierte Leistungsangaben sollten dem seriösen Kaufmann keine Probleme bereiten!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-43-037024 Unlauterer Wettbewerb

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Werbende zu verpflichten, in Werbung für
    Telekommunikationsangebote nicht mehr mit einer maximalen
    Übertragungsgeschwindigkeit durch den Zusatz "bis zu" zu werben, sondern nur mit
    einer mindestens garantierten Leistung.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Verbraucher nach
    derzeitiger Gesetzeslage häufig für eine Leistung bezahlen würde, die er in dieser
    Form möglicherweise nur eingeschränkt erhielte. Eine verpflichtende Angabe zu einer
    garantierten Mindestleistung... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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