Unterhaltsrecht - Keine Benachteiligung von "Zweitfamilien" bei Unterhaltsberechnungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
107 Unterstützende 107 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

107 Unterstützende 107 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Petentin hält die "Zweitfamilien" im Rahmen von Unterhaltsberechnungen für benachteiligt und fordert Änderungen.

Begründung

Den Zweitfamilien bleibt auf Grund der in 2010 beschlossenen Düsseldorfer Tabelle kaum noch Luft zu leben. Realistische Lebenshaltungskosten werden nicht vom Nettoeinkommen abgezogen. Wenn der Unterhalt an die Kinder bezahlt wurde, die monatliche sonstigenFixkosten abgezogen werden - weil auch eine "Zweitfamilie" irgendwo wohnen muss - bleibt weniger als der ursprüngliche Unterhalt. Als Beispiel: Ein Mann bezahlt an seine Söhne knapp 1100€ Unterhalt, nach Abzug von den Fixkosten wie Kredit für die Doppelhaushälfte, Auto (kleine Kompaktklasse), Versicherungen, Wasser, Strom, etc. Bleiben der fünfköpfigen Familie keine 1100€ mehr übrig zum Leben, Essen, einkleiden - an soetwas wie Urlaub ist nicht zu denken. Wenn die Kinder aus der ersten Beziehung mit im Haushalt des Unterhaltspflichtigen leben würden, müssten sie auch mit dem zurecht kommen, was nach Abzug der monatlichen Fixkosten übrig bleibt und zwar geteilt durch alle Beteiligten!!! Und erben werden diese Kinder das Haus schließlich auch noch - zusammen mit den anderen drei Kindern. Das ist UNFAiR! Wer profitieren möchte, muss sich auch gleich behandeln lassen und mit weniger auskommen, denn die Sachen bezahlen sich nicht von allein.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40324-027144

    Unterhaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin hält die „Zweitfamilien“ im Rahmen von Unterhaltsberechnungen für
    benachteiligt und fordert Änderungen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, sogenannte Zweitfamilien, also
    nach einer Trennung oder Scheidung neu gegründete Familien, würden bei der
    Bemessung des Barunterhalts für Kinder, die aus der ersten Beziehung
    hervorgegangen sind, benachteiligt. Die Lebenshaltungskosten der Zweitfamilie
    müssten bei der... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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