Wohnen

Unterstützung des offenen Briefs an Herrn Feldmann

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Peter Feldmann
1 Unterstützer

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feldmann,

wir wenden uns – in aller Öffentlichkeit – an Sie, da wir anderweitig keine Möglichkeit mehr sehen, verbindliche und klare Antworten auf die vielen Fragen zu erhalten. Wir scheinen gegen Mauern zu laufen, die eigens errichtet wurden, um eine Aufklärung der Geschehnisse zu verhindern.

Sie sind der direkt gewählte Repräsentant dieser Stadt und oberster Dienstherr deren Verwaltung, demnach der prädestinierte Adressat unserer Anliegen. Denn es geht um die Folgen von Handlungen dieser Frankfurter Verwaltung zum Nachteil Dritter.

Konkret: es geht um die vielen Ungereimtheiten des Genehmigungsverfahrens auf Grund des Antrags von Vonovia auf Nachverdichtung (und Modernisierung) in der Knorrstraße, einem Areal im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E9 (westliches Gallus).

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Verlautbarungen und Einlassungen seitens der Verwaltung, die zu einer anhaltenden Verwirrung unsererseits führten und zu denen wir auf unsere Nachfragen Antworten erhielten, die für weitere Verwirrungen sorgten. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE räumte Planungsdezernent Josef ein, dass man „nicht aufgepasst“ habe, dass Fehler aufgetreten seien. Dies allerdings vor seiner Zeit, aber immerhin eine klare Aussage.

Auf was bezieht er sich hier: auf die Genehmigung von Aufzugs-Anlagen an den bestehenden Gebäuden, die eine Aufstockung erfahren. In einem Gebiet, für das in seiner Erhaltungssatzung E9 klare Genehmigungsvorbehalte ausgesprochen sind. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen nun mit erheblichen Mietsteigerungen leben, ohne dass ihnen diese Maßnahme deutliche Vorteile bringt, sind diese Aufzüge doch nicht barrierefrei. Da reicht es nicht hin, die „Tatsache“ zu bedauern, dann aber letztlich mit den Achseln zu zucken und zu verlautbaren, da könne man halt nichts mehr machen.

Begründung

Lässt der Dezernent prüfen, ob diese Genehmigung Bestand hat? Wenn es ein Verschulden seitens der Stadt gibt, trägt diese dann die Folgen? Werden entsprechende Richtlinien für die weitere Zukunft aufgestellt, die verbindlich zu beachten sind? Gewährt er den Bewohnern Schützenhilfe, indem er die Umlegung der Kosten für diese Anlage auf die Bestandsmieter für unzulässig erklärt?

Doch was müssen wir uns anhören:

Vonovia behauptet voller Inbrunst, die hessische Bauordnung schreibe Aufzüge zwingend vor. Nur finden wir die Stelle im Gesetz nicht, weder in der alten noch in der neuen Fassung. §34, auf den sie sich bezieht, spricht von barrierefreien Aufzügen, wenn die Oberkante Rohfußboden des obersten Geschosses 13m und mehr über dem Gelände liegt. Dies ist nicht erreicht (was auch in den Plänen ersichtlich ist) und es ist auch keine barrierefreie Installation.

Wie reagiert das Bauamt? Alles Rechtens, denn der §34 findet keine Anwendung, da es sich nicht um die dort aufgeführte Gebäudeklasse handele. Wir schließen daraus: keine zwingende Installation (womit anscheinend die Barrierefreiheit entfällt).

Das leuchtet natürlich sofort ein, dem Antrag konnte stattgegeben werden, weil es keine zwingende Regelung gibt. Dienen sie demnach nur zur Erschließung der neuen Stockwerke? Dann könnte man einfach dazwischen alle Türen fest verschließen. Doch wartet hier ein Problem: Aufzüge, die nur ein Geschoss bedienen, sind bei Vorliegen einer Erhaltungssatzung in Frankfurt kaum genehmigungsfähig.

Nach Studium der Aktenlage fand sich eine merkwürdige Interpretation des Vorhabens, sowohl die neuen Gebäude als auch die Aufstockungen werden als Neubauten angesehen und da zählt nur der Bebauungsplan, nicht die E9. Ein Eingriff in den Bestand findet somit nicht statt (gemäß dieser Auffassung handelt es sich um eigenständige Teile der Anlage).

Resümieren wir kurz: Vonovia behauptet, sie sei gesetzlich gezwungen, Aufzüge zu bauen. Von dieser Gesellschaft ist bundesweit bekannt, dass ihre Behauptung geradewegs bis zum nächsten Amtsgericht tragen, wo sie in aller Regelmäßigkeit kassiert werden. Die Kriterien sind in der Knorrstraße auch nicht erfüllt.

Die Aufstockungen sind Neubauten und haben mit dem Bestand nichts zu tun, weswegen der Antrag auch nicht auf seine Verträglichkeit mit E9 geprüft wurde – werden musste (hier findet sich nur eine Erklärung des Bevollmächtigten der Vonovia, es sei alles in Ordnung, mit dem Vermerk: „zu den Akten genommen“).

Das Bauamt erklärt, die Genehmigung der Aufzüge sei rechtens, weil §34 HBO nicht zur Anwendung kommen kann. Wie kommt es dann zu einem Mieterhöhungs-Verlangen?

Alle bescheinigen sich selbst rechtmäßiges Vorgehen – und die betroffene Bewohnerschaft muss dafür aufkommen und darf sich bald verabschieden.

Nun geschehen Fehler, verständlich, ändert jedoch nichts daran, dass dafür Verantwortung zu übernehmen ist. Wenn nach Auffassung der Behörden kein Eingriff in den Bestand vorliegt und wir folgen hier einmal dieser Ansicht, dann kann es auch nicht umgelegt werden auf die Bestandsmieter, da es eine Maßnahme darstellt, die zum Neubau gehört. Berührt es jedoch den Bestand, dann stellt sie eine erhebliche Abweichung vom ortsüblichen Standard dar, die gegen E9 verstößt. Wird es genehmigt, dann kann es doch kaum umgelegt werden, ist ganz allein die Angelegenheit von Vonovia.

Unabhängig von Fragen schuldhaften Verhaltens sollte die Stadt hier ihrer Verantwortlichkeit nachkommen und sich nicht hinter fragwürdigen Rechts-Interpretationen verschanzen. Verträge, die mit geltenden Bestimmungen konfligieren, ihnen widersprechen, sind nicht deswegen gültig, weil sie unterschrieben und gestempelt sind. Dies gilt in gleichem Maße für Vonovia, deren Umgang mit geltendem Recht nicht unproblematisch ist (wie die unzähligen Urteile bestätigen).

Es liegt an den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Administration, die offensichtliche Benachteiligung der Betroffenen aus der Welt zu schaffen. Wir sind gespannt, wie sie dies anzugehen gedenkt und ob wir hier eine klare Stellungnahme erwarten können. Ob dem Bedauern auch Taten folgen.

Sie, Herr OB Feldmann, haben mit Herrn Josef die Stabsstelle für Mieterangelegenheiten eingerichtet – hier liefern wir ihr den ersten größeren Auftrag.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir Mieterrat Knorrstraße

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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