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Petition in Zeichnung - Neues Jahr, altes Problem...
στον/-ην/-ο 16.01.2025Zunächst einmal: ein gutes Neues noch (falls man es am 16.1. noch wünschen darf?)!
Nach Feiertagen, Jahreswechsel und Erholungsurlaub möchte ich heute über den Stand unserer Petition berichten:
Am 17. Dezember 2024 verschickten wir eine Serien-Mail an alle 154 Landtags-Abgeordnete von Ba-Wü (Text siehe unter 'Neuigkeiten': Dokument vom 22.12.2024). Zehn Antworten (6,5%) darauf erhielten wir noch vor Weihnachten, die meisten davon waren reine Empfangsbestätigungen. Ob die anderen 93,5% der Abgeordneten (bzw. deren Mitarbeiter) die Mail überhaupt gelesen haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
An und nach Weihnachten zeichneten gerade noch weitere sieben Personen die Petition, womit wir heute bei insgesamt 442 Unterstützenden sind, davon 391 aus Ba-Wü.
Heute nun erreichte uns die Antwort des Pflegepolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Tim Bückner, welche ich zum Anlass nehmen möchte, alle Unterstützenden zu weiteren Aktivitäten aufzurufen:
"Sehr geehrte Frau Höger-Dumke, sehr geehrte Frau Lorenz, sehr geehrte Frau Alexander,
vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Beantwortung ich als Pflegepolitscher Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, auch im Namen meiner von Ihnen angeschriebenen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen übernehme.
Bei der UstA-VO handelt es sich um eine Verordnung des Sozialministeriums. Der Landtag ist damit nicht befasst. Außerdem hat ein umfangreiches Anhörungsverfahren zum Entwurf der Verordnung stattgefunden. Ungeachtet dessen, wird sich der Petitionsausschuss des Landtags mit der gebotenen Sorgfalt dieser Petition annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Bückner MdL
Abgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Gmünd"
Ich gebe zu: im Detail kenne ich mich bei den verschiedenen Zuständigkeiten der politischen Gremien nicht aus, und möglicherweise muss sich der Landtag (UNSERE Vertretung!) tatsächlich nicht mit Verordnungen des Sozialministeriums befassen? Egal. Uns ging es darum, dass ALLE Abgeordnete von diesem pflegepolitischen Irrsinn erfahren, nicht nur die paar LT-Abgeordnete aus dem Petitionsausschuss. So gesehen war die Serien-Mail vom 17.12. u. E. wichtig und wurde hoffentlich von mehr als 7% der Angeschriebenen gelesen?
Wichtig wäre außerdem, die Diskussion über dieses Thema aufrecht zu erhalten und weiter um Unterstützung zu werben. Auch wenn - wie uns der persönliche Mitarbeiter der Vorsitzenden im Arbeitskreis Petitionen am 18.12. mitteilte - "... die von Ihnen gestartete Online-Petition keine Auswirkungen auf Ihre laufende Petition haben wird. Egal ob Sie als Einzelperson, als Gruppe oder mit 20.000 anderen Menschen eine Petition einreichen, der Petitionsausschuss wird sich immer mit der gleichen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit um ihren Sachverhalt kümmern" ... sind WIR dennoch davon überzeugt, dass viele kritische Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen können, dass die Entscheidenden umdenken müssen. Und je mehr Menschen sich für eine Sache stark machen, desto weniger kannn sie totgeschwiegen und ignoriert werden.
In diesem Sinne: machen wir weiter! Verbreiten wir großflächig unser Anliegen und sprechen wir - wo immer es sich ergibt - mit politischen Entscheidungsträgern über die Not der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Mit - trotz alledem! - zuversichtlichen Grüßen
Esther Lorenz -
Leserbrief zum Artikel in den StN vom 18.12.2024 den Artikel zu schreben, der
στον/-ην/-ο 22.12.2024Mein Leserbrief zu dem Artikel erschien drei Tage später in der Winnender Zeitung. -
Artikel in den StN
στον/-ην/-ο 22.12.2024Am 18. Dezember 2024 erschien dieser Artikel in den Stuttgarter Nachrichten und somit in allen Lokalzeitugen des Mittleren Neckarraumes.
465 Υπογραφές
Η συλλογή ολοκληρώθηκε
Η αίτηση απευθύνεται σε: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
Pflegebedürftige und Pflegende brauchen Unterstützung im Haushalt.
Der in §45a SGB XI vorgesehene Entlastungsbetrag muss zur Bezahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen verwendet werden dürfen, unabhängig davon, ob die ‚Saubermacher‘ medizinische Kenntnisse haben oder nicht.
Αιτιολόγηση
Nicht jeder Pflegebedürftige oder Pflegende findet in Familie oder Nachbarschaft Ehrenamtliche, die bei der Haushaltsreinigung helfen können. Sozial- und Pflegedienste sind am Limit ihrer Kapazitäten. Deshalb muss der Entlastungsbetrag auch zur Mitfinanzierung von gewerblichen Reinigungsfirmen genutzt werden können, auch, wenn diese nicht medizinisch geschult sind.
Die Regeln zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Voraussetzung, damit die Pflegekassen die Kosten übernehmen) sind zum Teil realitätsfern und verhindern daher die benötigte Unterstützung im Alltag.
Bereits am 14. Oktober 2024 wurde von drei Betroffenen eine (analoge) Einzel-Petition zur Überarbeitung der UstA-VO (Verordnung von Baden-Württemberg zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) beim Landtag in Stuttgart eingereicht:
https://www.zvw.de/lokales/winnenden/putzdienst-medizinisch-geschult-drei-frauen-aus-winnenden-finden-vorgabe-falsch_arid-882827
Inzwischen wurde bekannt, dass diese Verordnung schon seit längerer Zeit überarbeitet wird und einige Punkte bereits ausdiskutiert zu sein scheinen.
Den Petentinnen liegen Informationen vor, dass die Anzahl der geforderten Schulungsstunden zwar herabgesetzt werden soll, an der Schulungspflicht für Unternehmen der haushaltsnahen Dienstleistungen aber offenbar festgehalten wird?
Wenn das beschlossen wird, wird es in absehbarer Zeit vermutlich keine neue Änderung der UstA-VO geben. Deshalb muss diese Schulungsverpflichtung jetzt aufgehoben werden!
Bitte unterstützen Sie uns dabei! Verleihen Sie mit Ihrer Unterschrift unserer Petition Gewicht! Fordern Sie mit uns:
Keine Verpflichtung zur medizischen Schulung von Haushaltshilfen!
Στοιχεία για το ψήφισμα
Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης:
08/11/2024
Λήξη συλλογής:
07/11/2025
Περιοχή:
Βάδη-Βυρτεμβέργη
Κατηγορία:
Κοινωνική πολιτική