Région: Allemagne
Santé

Verbot von Titandioxid (E171) in Lebens- und Arzneimitteln und Kosmetika

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Bundestag
52 Soutien

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  1. Lancé 2019
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Der Bundestag möge beschließen Titandioxid (E171) in Lebens- und Arzneimitteln, Zahnpasta und Kosmetika zu verbieten.

Raison

Titandioxid steht im Verdacht krebserregend zu sein, sowie Entzündungen auszulösen. Aufgrund dessen beschloss Frankreich den Einsatz von Titandioxid in Lebensmitteln mit dem 01.01.2020 zu verbieten. In Anbetracht der Risiken die hier bestehen sollte sich Deutschland diesem Verbot anschließen.

Titandioxid ist das weiße Pigment der meisten Wandfarben. Als Farbstoff E171 findet es sich in einer Reihe von Lebensmitteln, insbesondere aber auch in Arzneimitteln, Zahnpasta und Kosmetika. In keinen dieser Fälle hat es einen funktionellen Nutzen. E171 wird lediglich genutzt um die Produkte weiß und glänzend zu machen. Dadurch dass der Einsatz so weit verbreitet ist lässt sich dieser Farbstoff nur schwer vermeiden.

Da E171 keinerlei Funktion erfüllt, kann er in all diesen Produkten ersatzlos weggelassen werden. Die Hersteller sparen sich hier sogar einen Schritt in der Produktion.

Da E171 in Frankreich ab 2020 verboten ist, müssen alle Hersteller die auch in Frankreich verkaufen ihre Produktion sowieso umstellen. Durch ein Verbot auch in Deutschland wird verhindert, dass diese Hersteller mit anderen konkurrieren müssten, deren Produkte weiterhin weißer wären.

Da Titandioxid keinerlei funktionellen Nutzen hat, die Risiken aber signifikant sind und der Einsatz weit verbreitet ist, sollte der Bundestag sich dem Vorbild Frankreichs anzuschließen und E171 zum 01.01.2020 verbieten.

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