Alueella: Saksa
Kuva vetoomuksesta Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen
Turvallisuus

Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
20 Tukeva 20 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

20 Tukeva 20 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Es ist derzeit nicht verboten Zustimmung zu beispielsweise den Anschlägen in Paris am 13.11.2015 zu bekunden. Dies muss sich ändern. Jede derartige Äußerung rechtfertigt eine polizeiliche Befragung wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft und Unterstützung von Terrorgruppierungen. Derartige Äußerungen stehen den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates entgegen, befürworten indirekt die Selbstjustiz Zudem stellt eine solche Aussage eine Beleidigung der Bevölkerung und der Anschlagsopfer da. Wer für den Tot Unschuldiger ist, darf in Zukunft direkt die Härte des Rechtsstaats spüren und hat dementsprechend eine strafrechtliche Verfolgung zu erwarten. Da für Beleidigungen ein Strafmaß von bis zu einem Jahr existiert ( https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschland%29 ), ist eine solche oder höhere Gefängnisstrafe durchaus angemessen.

Perustelut

Dieser Straftatbestand sollte eigentlich bereits durch §185 (Beleidigung) inbegriffen sein, da sich solche zustimmenden Kundtuungen in beleidigender Weise gegen die gesamte freie demokratische Gesellschaft richten. Zusätzlich stellt es eine Beleidigung und Verhöhnung der Anschlagsopfer da. An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass derartige Zustimmungen bis 2002 ("Die Welt": http://www.welt.de/politik/deutschland/article132063910/Offene-Sympathie-fuer-Terror-soll-strafbar-werden.html )verboten waren und durch die bemühungen der Rot/Grünen Bundesregierung legalisiert wurden. Nun soll dies kein Parteibashing oder politisches Statement werden, sondern nur verdeutlichen, dass die geforderte Situation der Illegalität solcher Handlungen bereits gegeben war. Es ist verboten einzelne Personen zu beleidigen, aber die Beleidigung eines ganzen Volkes und unserer Toter steht nicht unter Strafe. Bis jetzt. Teilt diese Petition und wir werden wieder für Gerechtigkeit sorgen.

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 19.4.2016

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Also ich mag den IS.

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