Région: Allemagne
Image de la pétition Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen
Sécurité

Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
20 Soutien 20 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

20 Soutien 20 en Allemagne

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Es ist derzeit nicht verboten Zustimmung zu beispielsweise den Anschlägen in Paris am 13.11.2015 zu bekunden. Dies muss sich ändern. Jede derartige Äußerung rechtfertigt eine polizeiliche Befragung wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft und Unterstützung von Terrorgruppierungen. Derartige Äußerungen stehen den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates entgegen, befürworten indirekt die Selbstjustiz Zudem stellt eine solche Aussage eine Beleidigung der Bevölkerung und der Anschlagsopfer da. Wer für den Tot Unschuldiger ist, darf in Zukunft direkt die Härte des Rechtsstaats spüren und hat dementsprechend eine strafrechtliche Verfolgung zu erwarten. Da für Beleidigungen ein Strafmaß von bis zu einem Jahr existiert ( https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschland%29 ), ist eine solche oder höhere Gefängnisstrafe durchaus angemessen.

Raison

Dieser Straftatbestand sollte eigentlich bereits durch §185 (Beleidigung) inbegriffen sein, da sich solche zustimmenden Kundtuungen in beleidigender Weise gegen die gesamte freie demokratische Gesellschaft richten. Zusätzlich stellt es eine Beleidigung und Verhöhnung der Anschlagsopfer da. An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass derartige Zustimmungen bis 2002 ("Die Welt": http://www.welt.de/politik/deutschland/article132063910/Offene-Sympathie-fuer-Terror-soll-strafbar-werden.html )verboten waren und durch die bemühungen der Rot/Grünen Bundesregierung legalisiert wurden. Nun soll dies kein Parteibashing oder politisches Statement werden, sondern nur verdeutlichen, dass die geforderte Situation der Illegalität solcher Handlungen bereits gegeben war. Es ist verboten einzelne Personen zu beleidigen, aber die Beleidigung eines ganzen Volkes und unserer Toter steht nicht unter Strafe. Bis jetzt. Teilt diese Petition und wir werden wieder für Gerechtigkeit sorgen.

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