Verbot von Zweitaktmotoren für die private Nutzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Bundestag möge das Verbot von Zweitaktmotoren beschließen. Dies umfasst den Einsatz in Kinder-Motorrädern (Mini-Bikes) Motorrädern, Roller, Kettensägen, Rasenmähern, Freischneidern, Außenbordmotoren und anderen Einsatzzwecken. Der Bundestag möge geeignete Möglichkeiten für Ausnahmen und Übergangsfristen schaffen, wie z.B. für die Nutzung im gewerblichen Bereich mit benzol-freiem Kraftstoff, für Sportgeräte, etc.
Ziel soll sein, bis 2033 alle Zweitaktmotoren vollständig außer Betrieb zu setzen. Bereits bestehende Regelungen sollen bestehen bleiben, und ggf. verschärft, aber. nicht aufgeweicht werden.

Begründung

Zweitaktmotoren stoßen beim Betrieb mit herkömmlichen Benzin bauartbedingt große Mengen besonders schädlichen Benzols aus. Benzol ist hochgradig krebserregend.
Während durch entsprechende Arbeitsschutzrichtlinien die Nutzung von benzofreiem Spezial-Kraftstoff verpflichtend ist, kann eine Nutzung von Sonderkraftstoffen statt herkömmlichen Benzins für die Herstellung einer benzolfreien Zweitakt-Mischung im privaten Umfeld nicht wirksam durchgesetzt werden. Üblich ist hier, einen Kanister Benzin von der Tankstelle mit einer entsprechenden Menge 2-Takt-Öl zu versetzen.
Stellvertretend für den Einsatz von 2-Takt-Motoren hier ein Auszug aus einer Studie zu den Abgasen von Motorrollern:
"(...) der Ausstoß an flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen war bei den Motorrollern bis zu 124 Mal höher als bei anderen Fahrzeugen. „Besonders besorgniserregend war unter den aromatischen Verbindungen das Benzol wegen seiner krebserregenden Wirkung“, berichten Prévôt und seine Kollegen. In den Motorroller-Abgasen maßen sie Konzentrationen dieses giftigen Kohlenwasserstoffs von bis zu 300.000 Mikrogramm pro Kubikmeter – im Leerlauf. Zum Vergleich: Der Grenzwert für die Jahresbelastung liegt in der EU bei 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. „Wenn man an einer Ampel hinter einem Motoroller wartet, während dieser im Leerlauf läuft, dann kann dies bereits hochgradig gesundheitsschädlich sein“, betonen die Forscher. (...)
https://www.wissenschaft.de/technik-digitales/giftige-zweitakter/
Die Gefahren von Motorwerkzeigen mit 2-Takt-Motor werden beispielhaft auf der Seite der Unfallkasse Sachsen-Anhalt beschrieben:
"Warum ist der Einsatz von konventionellem Kraftstoff krebserregend?
Verfahrensbedingt kommt es beim Betrieb von 2-Takt-Verbrennungsmotoren zu so genannten Spülverlusten, d.h. im Abgas befindet sich unverbrannter Kraftstoff, der auch Benzol enthält. Der Anteil des unverbrannten Kraftstoffs kann dabei bis zu 30 Prozent betragen. Diese Abgase sind in hohem Maße gesundheitsschädlich. 
Benzol selbst ist hinsichtlich der Kennzeichnung mit der Stufe 1 A als krebserregend eingeordnet. Bei langfristiger Aufnahme führt es zu Schädigungen der inneren Organe und des Knochenmarkes. Aber auch geringe Konzentrationen sind nicht unbedenklich, da dieser Stoff, bzw. dessen Abbauprodukt, im menschlichen Körper Krebs erzeugen kann. Aufgrund dieser Gefährdungen sind Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol seit 2009 auch in die Berufskrankheiten-Verordnung mit der Nr. 1318 aufgenommen worden."
https://www.ukst.de/de/aktuelle-meldungen/verwendung-von-sonderkraftstoff-ist-pflicht.html
In Kombination kann man feststellen, dass die Nutzung von Zweitakt-Motoren mit herkömmlichem Benzin die Gefahr eine Gesundheitsgefahr für den Nutzer selbst, aber auch für Dritte darstellt. Gartenmaschinen mit Zweitaktmotor werden sehr häufig nahe am Körper geführt (Freischneider, Motorsägen), so dass im Zweifelsfall nicht den Abgasen auswichen werden kann. Im Straßenverkehr hat man z.B. als Radfahrer keine Möglichkeit den Abgasen eines 2-Takt-Motorrades auszuweichen.
Übergangsfristen schaffen
Damit Halter, Handel und Hersteller reagieren können, werden folgende Übergangsfristen als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen:
Ende Verkauf an Privatpersonen : 2024
Pflicht Nutzung Sonderkraftstoffe für privat: 2025
Ende Betrieb durch Privatpersonen : 2030
Ende Verkauf an Gewerbetreibende: 2027
Ende Betrieb durch Gewerbetreibende: 2033
Regionale Verbote ermöglichen
Kommunen sollte die Möglichkeit gegeben werden regionale Fahrverbote für Fahrzeuge mit 2-Takt-Motor für Zonen oder die gesamte Kommune zu verhängen. In Italien wird in mittlerweile rund 200 Städten Zweitaktern die Einfahrt komplett verwehrt.
Aufklärung intensivieren
Die Hinweise der Gefahr durch Benzol liegen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes vor. Die Information der breiten Bevölkerung ist aktuell unzureichend. Eltern, die ihrem Kind ein Mini-Motorrad kaufen wissen im Zweifelsfall nicht von dem Risiko des Benzols, obwohl Kinder besonders vom Krebsrisiko betroffen sind. Gleiches gilt für den Kauf von Rollern und anderen Maschinen. Hier müssen die Privatkunden aufgeklärt werden. Möglicherweise kann dies auch über neue Anforderungen auf EU-Ebene realisiert werden, aber auch die Möglichkeit nationaler Gesetze oder Verordnungen sollte geprüft werden.
Ausnahmen schaffen
Die Menge der Ausnahmen sollte minimiert werden. Trotzdem sollte der Ausgangspunkt ein vollständiges Verbot der Zweitaktmotoren sein. Sollte es Einsatzzwecke geben, bei denen der Einsatz von Sonderkraftstoff nicht möglich ist (z.B. historische Fahrzeuge) oder Spezialmaschinen nicht umgerüstet werden können, müssen individuelle, aber nie pauschale Ausnahmegenehmigungen möglich sein.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.07.2021
Sammlung endet: 25.01.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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