Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, Werbung und Konditionen für Verbraucher einheitlich zu gestalten.
Αιτιολόγηση
Viele Unternehmen werben heutzutage bewusst mit unterschiedlichen Maßstäben. Beispiel: Banken!Banken werben mit kostenlosen Girokonten ab einem mtl. Zahlungseingang von .....€. Jede Bürgerin/jeder Bürger, der weniger verdient/einzahlt, kommt nicht in den Genuss eines kostenloses Girokontos!Beispiel: Telekommunikation!Telekommunikationsanbieter bewerben Neukunden mit besonders günstigen Konditionen. Auf diese Konditionen können sogenannte Bestandskunden aber nicht zugreifen!Das ist ungerecht und teilt alle Bürgerinnen und Bürger in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf. Nämlich in den Personenkreis, der diese Angebote nutzen kann und jenen Personenkreis, der diese Angebote nicht nutzen kann.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 11.09.2017Pet 4-18-07-7125-032815Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Werbung und Konditionen für Verbraucher einheitlich
zu gestalten.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Werbung keine besonderen
Konditionen für besondere Personengruppen enthalten sollte. Dies sei ungerecht und
führe in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Als Beispiel führt der Petent die Werbung von
Banken mit einem kostenlosen Girokonto ab einem bestimmten monatlichen
Geldeingang an sowie die Werbung von Telekommunikationsunternehmen mit
besonders günstigen Konditionen... παρακάτω
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.