Région: Allemagne

Verbraucherschutz - Ergänzung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

278 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

278 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) wie folgt ergänzt wird: "(3) Der Hinweis ?Serviervorschlag? berechtigt nicht zu Darstellungen und Aussagen, die ohne diesen Hinweis nach (1) als Irreführung gelten."

Raison

Die Lebensmittelindustrie nutzt den Hinweis ?Serviervorschlag? zur bewussten Täuschung und Irreführung. Oft werden Zutaten abgebildet, die im Produkt nicht enthalten sind. Außerdem werden falsche Produkteigenschaften suggeriert. Ohne den o.g. Zusatz schützt § 11 LFGB nicht vor solchen Täuschungen und Irreführungen. Durch den Zusatz wird der Verbraucherschutz maßgeblich verbessert. Täuschungen und Irreführungen wird so gezielt vorgebeugt.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 17/04/2012
Fin de la pétition: 24/05/2012
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 3-17-10-7125-036687Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte eine Änderung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
    Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erreichen, um hierdurch irreführende so genannte
    Serviervorschläge zu vermeiden.
    Er führt aus, dass die Lebensmittelindustrie den Hinweis „Serviervorschlag“ zur
    bewussten Täuschung nutze, indem sie Zutaten abbilde, die im Produkt nicht
    enthalten seien. § 11 des LFGB verhindere dies nicht. Folgender Zusatz müsse
    daher ergänzt werden: „Der Hinweis „Serviervorschlag“ berechtigt nicht zu
    Darstellungen und Aussagen,... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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