278 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) wie folgt ergänzt wird: "(3) Der Hinweis ?Serviervorschlag? berechtigt nicht zu Darstellungen und Aussagen, die ohne diesen Hinweis nach (1) als Irreführung gelten."
Raison
Die Lebensmittelindustrie nutzt den Hinweis ?Serviervorschlag? zur bewussten Täuschung und Irreführung. Oft werden Zutaten abgebildet, die im Produkt nicht enthalten sind. Außerdem werden falsche Produkteigenschaften suggeriert. Ohne den o.g. Zusatz schützt § 11 LFGB nicht vor solchen Täuschungen und Irreführungen. Durch den Zusatz wird der Verbraucherschutz maßgeblich verbessert. Täuschungen und Irreführungen wird so gezielt vorgebeugt.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
17/04/2012
Fin de la pétition:
24/05/2012
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-17-10-7125-036687Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erreichen, um hierdurch irreführende so genannte
Serviervorschläge zu vermeiden.
Er führt aus, dass die Lebensmittelindustrie den Hinweis „Serviervorschlag“ zur
bewussten Täuschung nutze, indem sie Zutaten abbilde, die im Produkt nicht
enthalten seien. § 11 des LFGB verhindere dies nicht. Folgender Zusatz müsse
daher ergänzt werden: „Der Hinweis „Serviervorschlag“ berechtigt nicht zu
Darstellungen und Aussagen,... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.