Região: Alemanha

Verbraucherschutz - Ergänzung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
278 Apoiador 278 em Alemanha

A petição não foi aceite.

278 Apoiador 278 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) wie folgt ergänzt wird: "(3) Der Hinweis ?Serviervorschlag? berechtigt nicht zu Darstellungen und Aussagen, die ohne diesen Hinweis nach (1) als Irreführung gelten."

Razões

Die Lebensmittelindustrie nutzt den Hinweis ?Serviervorschlag? zur bewussten Täuschung und Irreführung. Oft werden Zutaten abgebildet, die im Produkt nicht enthalten sind. Außerdem werden falsche Produkteigenschaften suggeriert. Ohne den o.g. Zusatz schützt § 11 LFGB nicht vor solchen Täuschungen und Irreführungen. Durch den Zusatz wird der Verbraucherschutz maßgeblich verbessert. Täuschungen und Irreführungen wird so gezielt vorgebeugt.

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Novidades

  • Pet 3-17-10-7125-036687Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte eine Änderung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
    Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erreichen, um hierdurch irreführende so genannte
    Serviervorschläge zu vermeiden.
    Er führt aus, dass die Lebensmittelindustrie den Hinweis „Serviervorschlag“ zur
    bewussten Täuschung nutze, indem sie Zutaten abbilde, die im Produkt nicht
    enthalten seien. § 11 des LFGB verhindere dies nicht. Folgender Zusatz müsse
    daher ergänzt werden: „Der Hinweis „Serviervorschlag“ berechtigt nicht zu
    Darstellungen und Aussagen,... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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