Regione: Germania

Verbraucherschutz - Ergänzung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag

278 Firme

La petizione è stata respinta

278 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) wie folgt ergänzt wird: "(3) Der Hinweis ?Serviervorschlag? berechtigt nicht zu Darstellungen und Aussagen, die ohne diesen Hinweis nach (1) als Irreführung gelten."

Motivazioni:

Die Lebensmittelindustrie nutzt den Hinweis ?Serviervorschlag? zur bewussten Täuschung und Irreführung. Oft werden Zutaten abgebildet, die im Produkt nicht enthalten sind. Außerdem werden falsche Produkteigenschaften suggeriert. Ohne den o.g. Zusatz schützt § 11 LFGB nicht vor solchen Täuschungen und Irreführungen. Durch den Zusatz wird der Verbraucherschutz maßgeblich verbessert. Täuschungen und Irreführungen wird so gezielt vorgebeugt.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 17/04/2012
La petizione termina: 24/05/2012
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 3-17-10-7125-036687Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte eine Änderung des § 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
    Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erreichen, um hierdurch irreführende so genannte
    Serviervorschläge zu vermeiden.
    Er führt aus, dass die Lebensmittelindustrie den Hinweis „Serviervorschlag“ zur
    bewussten Täuschung nutze, indem sie Zutaten abbilde, die im Produkt nicht
    enthalten seien. § 11 des LFGB verhindere dies nicht. Folgender Zusatz müsse
    daher ergänzt werden: „Der Hinweis „Serviervorschlag“ berechtigt nicht zu
    Darstellungen und Aussagen,... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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