145 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Lebensmittelhersteller bei Änderungen des Packungsinhaltes für einen Zeitraum mindestens 3 Monaten einen deutlichen Aufkleber dazu auf der Packung anbringen müssen.
Begründung
Die Preise von verpackten Lebensmitteln sind seit Jahren relativ stabil. Um dennoch Preiserhöhungen durchzusetzen gehen die Lebensmittelhersteller verstärkt dazu über, den Inhalt der Verpackung zu verringen, dazu aber die gleiche Verpackung in Größe, Farbe und Aufmachung zu verwenden.Üblicherweise stellt der Verbraucher erst zu Hause fest, dass sein gekauftes Produkt zwar nicht teurer (preislich) geworden ist, aber sich der Packungsinhalt um einige Gramm reduziert hat.Nur als Beispiel:Der Hersteller eines Heringssalates benutzt runde Verpackungsdosen mit einem Füllgewicht von 250 gr. / Verpackung zu einem Preis von 2,49 €Beim Kauf registriert man zuerst den Preis (2,49 €) und freut sich, dass dieser Preis stabil ist. Zuhause, stellt man dann plötzlich fest, dass sich in der gleichen Verpackungsgröße nur noch 200 gr. Füllgewicht befinden.Durch die weitestgehend automatischen Füll- und Verpackungsmaschinen ist es den Herstellern heute ein leichtes, statt offensichtlicher Preiserhöhung durchzusetzen es einfach ist, das Füllgewicht zu reduzieren.Als Verbraucher fühle ich mich getäuscht. Deshalb sollten geänderte Packungsinhalte durch einen deutlichen Aufkleber kenntlich gemacht werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
02.10.2017
Petition endet:
21.03.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-09-7125-046411 Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Lebensmittelhersteller bei Änderungen des
Packungsinhaltes für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten einen deutlichen
Aufkleber dazu auf der Packung anbringen müssen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Lebensmittelhersteller, um Preiserhöhungen durchzusetzen, verstärkt dazu
übergingen, den Inhalt der Verpackung zu verringern, unterdessen aber die gleiche
Verpackung in Größe, Farbe und Aufmachung verwenden würden. Üblicherweise
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.