101 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung dazu anhalten, die Rechtsform eines „europäischen Vereins“ auf EU-Ebene einzuführen.
Begründung
Vereine in Europa müssen derzeit noch zwangsweise nach dem nationalen Recht an deren Sitz gegründet werden. Die unterschiedlichen Regelungen sind für Unionsbürger anderer Länder nur schwer nachvollziehbar und stellen ein massives Hemmnis für die grenzüberschreitende Beteiligung dar. Es ist dabei nicht nachvollziehbar, dass es bereits seit 2004 möglich ist, eine europäische Aktiengesellschaft zu gründen (Societas Europaea, SE), einen einfachen "europäischen Verein" hingegen noch nicht.Die vielfach beschworene „Bürgernähe“ fällt nicht vom Himmel. Die EU muss für die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen, damit eine europäische Zivilgesellschaft entsteht. Allein in Deutschland gibt es mehr als 600.000 Vereine, die das Rückgrat unserer Zivilgesellschaft bilden. Das Fehlen eines europäischen Vereins ist ein Grund dafür, dass die Zivilgesellschaften in Europa zersplittert bleiben. Die EU kann Vertrauen nur gewinnen, wenn sie die Bürger stets in das Zentrum ihrer Bemühungen stellt. Der europäische Verein ist dabei ein unverzichtbarer Grundbaustein für ein „Europa der Bürger“.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.06.2017
Petition endet:
19.07.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-07-4002-043193 Vereine
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, die Bundesregierung dazu
anhalten, die Rechtsform eines "europäischen Vereins" auf Ebene der Europäischen
Union einzuführen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Vereine derzeit noch
zwangsweise nach dem nationalen Recht an deren Sitz gegründet werden müssten.
Die unterschiedlichen Regelungen seien für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
der verschiedenen Länder nur schwer nachvollziehbar und stellten ein massives
Hemmnis für die grenzüberschreitende Beteiligung dar. Es sei dabei... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.