Reģions: Vācija
Petīcijas Vergewaltigung und sexueller Missbrauch darf nicht verjähren - auch mit rückwirkender Geltung attēls
Civiltiesības

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch darf nicht verjähren - auch mit rückwirkender Geltung

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Atbalstošs 56 iekš Vācija

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

56 Atbalstošs 56 iekš Vācija

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 04.01.2019
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

wir möchten erreichen, dass der Missbrauch und die Vergewaltigung nicht mehr nach einer gewissen Frist verjähren und zwar rückwirkend.

Pamatojums

Begründung: Die Opfer leiden ZEITLEBENS unter den Folgen; Viele werden Drogen-, Alkohol-, oder Medikamentenabhängig, leiden unter Essstörungen, haben Depressionen können nur schwer zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen, entwickeln ein Borderline - Syndrom und vieles mehr. Eine zerbrochene Seele kann schlimmer sein als der Tod!! Verjährungsfristen helfen nur den Tätern, das Opfer wird dadurch zusätzlich bestraft und nicht ernst genommen.

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Deutschland eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

zunächst, ich bin selbst als Kind davon Betroffener und kann die Forderung nachvollziehen. Sie wäre aber sehr wahrscheinlich rechtwidrig, da ein zeitlich unbegrenzter Rückgriff gegen den §1StGB "Keine Strafe ohne Gesetz" verstößt. Immerhin ist das Strafrecht an dieser Stelle schon insoweit verschärft worden, dass es Opfern möglich ist, mit Volljährigkeit rückwirkend (!) selbst Strafantrag zu stellen,der dann auch verfolgt wird. Aber erst seit Änderung der entsprechenden Gesetze...

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