Bürgerrechte

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch darf nicht verjähren - auch mit rückwirkender Geltung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Unterstützende 56 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

56 Unterstützende 56 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.01.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

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zunächst, ich bin selbst als Kind davon Betroffener und kann die Forderung nachvollziehen. Sie wäre aber sehr wahrscheinlich rechtwidrig, da ein zeitlich unbegrenzter Rückgriff gegen den §1StGB "Keine Strafe ohne Gesetz" verstößt. Immerhin ist das Strafrecht an dieser Stelle schon insoweit verschärft worden, dass es Opfern möglich ist, mit Volljährigkeit rückwirkend (!) selbst Strafantrag zu stellen,der dann auch verfolgt wird. Aber erst seit Änderung der entsprechenden Gesetze...

Quelle:

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