Region: Tyskland

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Zuführung von Bußgeldern aus Verkehrsdelikten an bestimmte Organisationen und nicht an kommunale Haushalte

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

15 Underskrifter

Petitionen blev ikke opfyldt

15 Underskrifter

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag möge beschließen, dass Einnahmen aus Verkehrsbußgeldern und -ordnungswidrigkeiten nicht mehr kommunalen Haushalten zugeführt werden dürfen, sondern an Organisationen, die sich um das Thema "Verkehr" und bei der Betreuung von Verkehrsunfallopfern verdient gemacht haben, weitergeleitet werden.

Begrundelse

Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass sich Kommunen dazu hinreißen haben lassen, "Blitzer" an Stellen aufzustellen, die gute Einnahmen erwarten lassen.Dies ist nicht der Sinn von Geschwindigkeitskontrollen. Wenn die Kommunen keine Einnahmen aus den Geräten mehr erzielen können, wird hoffentlich nur noch im Sinne der Verkehrssicherheit kontrolliert.

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Oplysninger om petitionen

Petition gestartet: 26.05.2016
Petition endet: 05.07.2016
Region: Tyskland
Kategori:

Nyheder

  • Pet 1-18-12-9214-032512

    Verkehrsordnungswidrigkeiten


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Bußgelder aus Verkehrsdelikten Organisationen
    zugeführt werden, die sich um das Thema Verkehr und die Betreuung von
    Unfallopfern verdient gemacht haben.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 46 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen... mere

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