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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundesministerium für Verkehr
Die Frist, nach der ein kurzfristig eingerichtetes, mobiles Parkverbot wirksam wird, sollte von 72 Stunden auf mindestens 2 Wochen erweitert werden. Bei kurzfristigeren Parkverboten sollte der Fahrzeughalter nicht die Kosten des Abschleppens tragen müssen.
Begründung
Vor wenigen Tagen hat ein Gartenbaubetrieb in der Ferienzeit in unserer Strasse Parkverbotsschilder wegen geplanter Baumarbeiten aufgestellt.
Als Strassenparker war ich unmittelbar davon betroffen, habe jedoch glücklicherweise noch Kenntnis von der Maßnahme erhalten. So konnte ich den Wagen umparken.
Einen Tag später, und ich wäre in Urlaub gewesen, und der Wagen wäre nach Aussagen des Arbeiters abgeschleppt worden - zu meinen Kosten!
Laut Verwaltungsrecht reicht eine "Schonfrist" von 72 Stunden. (Siehe auch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/parkverbot-oh-schreck-der-wagen-ist-weg_003684.html))
Ich bin der Meinung, dass diese Frist - insbesondere in der allgemeinen Ferienzeit - unangemessen kurz ist. Meiner Meinung nach sollte ich mit einem sicheren Gefühl in den 2-3 wöchigen Urlaub starten können, ohne mir Gedanken machen zu müssen, nach meiner Rückkehr eine oft dreistellige Abschleppgebühr zu zahlen, obwohl ich den Wagen vorher ordnungsgemäß geparkt habe. Ich möchte in meiner Abwesenheit den Schlüssel meines PKW auch nicht Nachbarn ö.ä. hinterlassen. Ich denke, dass ich mit dieser Haltung nicht alleine bin, und möchte eine gesetzgeberische Klärung und de facto Erweiterung der Ankündigungsfrist bei kurzfristigen Parkverboten erreichen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.06.2018
Sammlung endet:
26.06.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verkehr