Versorgungsausgleich nicht für die Allgemeinheit

Petition richtet sich an
Bundestag

25 Unterschriften

Sammlung beendet

25 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundestag

Wer in Rente geht und Versorgungsausgleich an den Ex-Partner zahlen muss, bekommt diesen Betrag sofort bei Renteneintritt abgezogen, obwohl der Ex-Partner noch lange nicht in Rente geht.
Dieses Geld geht dann bis dahin an die Allgemeinheit....ebenso wenn der Ex-Partner vor mir verstirbt. So ist es im Versorgungsausgleichgesetz.
Das möchte ich mit dieser Petition ändern!

Begründung

Ich würde gerne vorzeitig in Rente gehen und auch die Abschläge akzeptieren. Wenn dann aber auch noch der Versorgungsausgleich abgezogen wird, obwohl mein Ex-Partner erst 11 Jahre später in Rente geht, ist das nicht möglich.
Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung in Rosenheim geht dieses Geld bis zur Rente meines Ex-Partners an die Allgemeinheit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Achmed Kuckelberg, Langerwehe
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.10.2025
Sammlung endet: 21.04.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

Entweder ein Versorgungsausgleich dient seinem Zweck, oder dieser darf einem Rentner gar nicht abgezogen werden. Damit verschiedene Gesetze sinnvoller aufeinander abgestimmt werden, benötigt es ein besseres Gesetzes-Management.

Würden Sie denn, wenn Ihr Ex-Partner erst nach Ihnen in Rente ginge, dann die ggf. von diesem übertragen bekommenen Rentenanteile auch erst dann erhalten wollen, wenn dieser das Rentenalter erreicht hat (oder, falls zuvor verstorben, erreicht hätte)? Das wäre dann die logische Konsequenz...

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