Entweder ein Versorgungsausgleich dient seinem Zweck, oder dieser darf einem Rentner gar nicht abgezogen werden. Damit verschiedene Gesetze sinnvoller aufeinander abgestimmt werden, benötigt es ein besseres Gesetzes-Management.
Würden Sie denn, wenn Ihr Ex-Partner erst nach Ihnen in Rente ginge, dann die ggf. von diesem übertragen bekommenen Rentenanteile auch erst dann erhalten wollen, wenn dieser das Rentenalter erreicht hat (oder, falls zuvor verstorben, erreicht hätte)? Das wäre dann die logische Konsequenz...