Regione: Germania

Versorgungsausgleich - Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Supporto 54 in Germania

La petizione è stata respinta

54 Supporto 54 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.

Motivazioni:

Ab rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält. D.h., ein Ehepartner erbringt eine "Leistung" in Form eines Rentenabzuges, obwohl der andere Partner noch keine Leistung erhält. Das ist schlichtweg ungerecht!

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Novità

  • Pet 4-18-07-40302-045774 Versorgungsausgleich

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer
    Ehescheidung der ausgleichspflichtige Ehegatte nicht schon dann eine
    Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch
    keine Rente bezieht.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ab rechtskräftiger Scheidung
    demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten
    müsse, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen
    werde, auch dann, wenn der ehemalige... avanti

Verzeihen Sie bitte meinen schlimmen Fauxpas. Natürlich behält der DRV Bund und die VBL meine Rente nur bis zum Eintreten der Altersrente meines Ex-Mannes ein. Das wären dann doch nur schlappe 49.765 €. Isn't it ironic? Mit freundlichen Grüßen E. B.

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