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Dilekçe reddedildi
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.
Gerekçe
Ab rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält. D.h., ein Ehepartner erbringt eine "Leistung" in Form eines Rentenabzuges, obwohl der andere Partner noch keine Leistung erhält. Das ist schlichtweg ungerecht!
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Dilekçe başlatıldı:
05.09.2017
Dilekçe biter:
19.10.2017
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
-
Pet 4-18-07-40302-045774 Versorgungsausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer
Ehescheidung der ausgleichspflichtige Ehegatte nicht schon dann eine
Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch
keine Rente bezieht.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ab rechtskräftiger Scheidung
demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten
müsse, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen
werde, auch dann, wenn der ehemalige... daha ileri
tartışma
Verzeihen Sie bitte meinen schlimmen Fauxpas. Natürlich behält der DRV Bund und die VBL meine Rente nur bis zum Eintreten der Altersrente meines Ex-Mannes ein. Das wären dann doch nur schlappe 49.765 €. Isn't it ironic? Mit freundlichen Grüßen E. B.
Henüz KARŞI argüman yok.