Область : Німеччина

Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung - Einfügung der Worte „in laufenden Verfahren“ in § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X (Einsichtsrecht nach § 25 SGB X nur in laufenden Verfahren)

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

12 підписи

Петицію не було задоволено

12 підписи

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2017
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петиція адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Worte „in laufenden Verfahren“ in § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X einzufügen oder auf sonstige Weise klarzustellen, dass das Einsichtsrecht nach § 25 SGB X nur in laufenden Verfahren besteht.

мотиви

Derzeit lautet § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X"Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist."Eine Neuformulierung könnte etwa wie folgt lauten„Die Behörde hat in laufenden Verfahren den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.“Die Petition dient der Rechtsklarheit. Es ist bereits allgemeine Ansicht, dass die Norm aus historischen Gründen analog zur Akteneinsicht im allgemeinen Verwaltungsrecht so auszulegen ist, dass ein Einsichtsrecht nur in laufenden Verfahren besteht. Durch die Änderung wird dies auch aus dem Wortlaut heraus klar und für den Bürger unmittelbar verständlich. Änderungen der Verwaltungspraxis ergeben sich daraus nicht.

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деталі петиції

Розпочато петицію: 09.04.2017
Петиція закінчується: 30.05.2017
Область : Німеччина
категорія :

новини

  • Pet 3-18-11-8202-041993 Verwaltungsverfahren
    in der Sozialversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Worte „in laufenden Verfahren“ in § 25 Absatz
    1 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch eingefügt werden oder auf sonstige
    Weise klargestellt wird, dass das aus dieser Vorschrift folgende Recht auf
    Akteneinsicht nach allgemeiner Ansicht auf das laufende Verfahren beschränkt ist.

    Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass die von ihm vorgeschlagene Ergänzung
    des Gesetzestextes der Rechtsklarheit diene. Es sei bereits allgemeine Ansicht, dass
    die... далі

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Аргументу ПРОТИ поки немає.

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