Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Vorliegende Petition richtet sich an die Stadtregierung Nürnbergs mit der Forderung der alsbaldigen Schaffung solcher Verordnung:
Verbot des sittenwidrigen Verweilens und Personenkontaktierens im Körperabstand von unter 1,5 Meter zu Mitmenschen:
Personen, die nicht nach allgemeiner Anschauung das Mindestmaß an korrekter Körper- und Bekleidungshygiene sichtlich oder olfaktorisch aufweisen, sollen sich nicht in unzumutbarer Körpernähe zu anderen Personen aufhalten dürfen, deshalb einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu ihnen stets einzuhalten haben.
Zuwiderhandlung soll eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen, von nicht unter 100 Euro Bußgeld.
Begründung
Gegenwärtige Gesetzeslage schützt nicht hinreichend vor entsprechenden Belästigungstatbeständen und Gesundheitsschutzverletzungen:
Erregung öffentlichen Ärgernisses, Geruchsbelästigung, körperwegene Bakterien- und Virenschmierkontamination.