Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Umsatzsteuerrecht soll derart umgestaltet werden, dass es Umsatzsteuer zwischen Unternehmen nur noch in Ausnahmefällen berechnet wird. Demzufolge wird auch die Vorsteuererstattung nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Dazu muss die vorhandene Umsatzsteuer ID verbessert, die Auskünfte des Bundesamts in Saarlois müssen 100% belastbar sein. Nur wenn diese Nummer abgefragt wird, nur dann darf ohne Umsatzsteuer gehandelt werden. Vorsteuererstattungen gibt es nur noch, wenn gesichert ist, dass der Vorlieferant seinerseits die Umsatzsteuer abgeführt hat.
Begründung
Durch kriminelle Vorsteuerkarusselle (http://www.umsatzsteuerkarussell.de/index.html) werden vom Fiskus viele 100 Millionen Euro ergaunert. Zudem belastet die Umsatzsteuer die Unternehmen mit viel Bürokratie. Diese Karusselle funktionieren nur durch die Vorsteuererstattung. Diese Änderung be- oder entlastet niemanden (auch kein Unternehmen). Damit wird nur krimineller Sumpf trockengelegt und das Steueraufkommen damit verbessert,