Wahlrecht - Keine Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel zur Europawahl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
407 Unterstützende 407 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

407 Unterstützende 407 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Plan zur Europawahl eine 3%- Sperrklausel in Deutschland einzuführen, aufgegeben wird. Das Bundesverfassungsgericht kippte die 5%- Sperrklausel und verwarf die Sperrklausel zur Europawahl grundsätzlich. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob dies ein demokratischer Schritt ist, da unzählige Wählerstimmen mit einer Sperrklausel zur Europawahl nicht berücksichtig werden könnten.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht kippte die 5%- Sperrklausel und verwarf die Sperrklausel zur Europawahl grundsätzlich. Das Verfassungsgericht begründete diesen Schritt mit der Begründung, dass die Sperrklausel unzulässig ist, da eine Zersplitterung des europäischen Parlaments nicht gegeben ist und in Deutschland durch eine Sperrklausel unzählige Wählerstimmen nicht berücksichtigt werden. Es wäre nicht demokratisch und unfair gegenüber den kleineren Parteien eine 3%- Sperrklausel einzuführen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-111-052192

    Wahlrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Die Eingabe richtet sich gegen die Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel bei
    Europawahlen.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 407 Mitzeichnungen und
    25 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen... weiter

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