Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Forderung nach einer effizienteren Hochwasservorsorge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Die Hochwassergefährdung ist durch Beseitigung der Fehler der Vergangenheit im Vorland fließender Gewässer zu vermindern.1. Die Verantwortlichkeit für den HWS ist für die Bundeswasserstraßen eindeutig zu regeln. 2. Für die Flussvorlandpflege ist das WHG konsequent anzuwenden. Nach Abbaggern, Entbuschen usw. (Zustand wie vor 30 - 50 Jahren wieder herstellen), dürfen keine Veränderungen jeder Art zugelassen werden. 3. Die Finanzierung ist zu klären.

Begründung

Die Erfahrungen aus den letzten Hochwassern der Elbe zeigen deutlich, dass durch Aufwuchs der Wiesen, zunehmende Verbuschung, Bewaldung usw. die Auswirkungen 2013 hier ähnlich wie 2002 waren, obwohl die Wassermenge deutlich geringer war als 2002. Wenn in der Flussvorlandpflege keine klaren Regelungen getroffen werden, müssen wir alle, auch die zuständigen Behörden, davon ausgehen, dass alle paar Jahre die Deiche und Mauern erhöht werden müssen, um die definierten Wassermassen eines HQ100 am Überfließen zu hindern. Dem Fluss muss vorrangig mehr Raum zwischen den Deichen gegeben werden. Durch jahrelange Versäumnisse hat sich der Abflussquerschnitt zwischen z. B den Deichen der Elbe im Bereich Nünchritz bis zur Landesgrenze nach Brandenburg dramatisch verringert durch:* Auflandungen (Aufwuchs) auf den Elbwiesen beider Ufer. In Nünchritz gemessene Werte: von etwa 1990 bis 2002 ca. 55 cm, von 2002 bis 2013 weiter ca. 40 cm. Auf dem gegenüberliegenden Ufer 'gefühlte' 1 bis 2 m. Ursachen liegen darin begründet, dass das Gras der Elbwiesen kaum noch gebraucht wird, Grasbewuchs eventuell lediglich gemulcht wird, es dadurch zusätzlich zu verstärkten "Kompostierungen' auf den Elbwiesen mit nachfolgenden Schlammablagerungen/Sedimentationen kommt, Eisbildung mit natürlichem Abtrag kaum noch vorkommt.* In den letzten Jahrzehnten hat die Verbuschung zwischen den Deichen und Hochufern stark zugenommen. Wildwuchs von Bäumen, Baumgruppen (in Deichnähe Ursache von Deichbrüchen), Gehölz sind zugelassen worden, begünstigt durch die Einstufung als FFH-Gebiet. Berechnungen liegen vor, dass der "Wald" vor der Elbbrücke in Riesa zu Stauungen geführt hat, die bei einem HQ100 den Elbepegel um mehr als 80 cm erhöhen. Dieser Wildwuchs stellt einen Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz dar. Wer wird zur Rechenschaft gezogen? Durch den Wildwuchs ist eine zusätzliche Hochwassergefährdung zugelassen worden.Zu einer effizienten Hochwasservorsorge an z. B. der Bundeswasserstraße Elbe gehört auch, dass die Verantwortlichkeiten klar und eindeutig definiert werden. Es kann und darf nicht sein, dass für die Bundeswasserstraße Elbe und das sogenannte Fiskusland zwar der Bund zuständig ist, der Uferbereich aber nicht gepflegt und damit zugelassen wird, dass ganze Wälder entstehen, die den Fluss bei Hochwasser anstauen und zum Überlaufen der Deiche und Mauern führen. Die Länder können so ihre Verantwortung für den Hochwasserschutz nicht wahrnehmen. Mit den zum Beispiel geplanten Maßnahmen im Bereich Nünchritz und Zeithain soll mit hohem materiellen und finanziellen Aufwand durch technischem Hochwasserschutz ein Schutz bei einem HQ100 gewährleistet werden. Dieser Schutz kann nachhaltig jedoch nur Bestand haben, wenn im Bereich zwischen den Deichen der Wasserabfluss erhöht und danach konstant gehalten wird. Die aus der Wassermenge HQ100 resultierende Pegelhöhe muss gesenkt und darf dann nicht weiter erhöht werden. Das kann nur durch staatliche Regelungen gesichert werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-274-029697 Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein effizienterer Hochwasserschutz gefordert.

    Zur Begründung der Eingabe führt der Petent, Vorsitzender einer Bürgerinitiative, vor
    dem Hintergrund der aus den Hochwassern der Elbe in den Jahren 2002, 2006 und
    2013 gemachten Erfahrungen insbesondere an, infolge des Aufwuchses von Wiesen,
    zunehmender Verbuschung, Bewaldung usw. seien die Auswirkungen des
    Hochwassers im Jahre 2013 ähnlich wie die im Jahre 2002 gewesen, obwohl die
    Wassermenge deutlich geringer gewesen sei (Dresden:... weiter

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