Région: Bavière
Droits civils

Wem hilft die Corona-Hilfe 2020 eigentlich wirklich? Ein Märchen aus dem 21. Jahrhundert?

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bay. Landtag, Ministerium für Wirtschaft/Finanzen

29 signatures

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2021
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

La pétition est adressée à : Bay. Landtag, Ministerium für Wirtschaft/Finanzen

Die Ungerechtigkeit beenden, dass tausende Empfänger, die die Covid November- und Dezember-Hilfe im Frühjahr 2021 erhalten haben, nun wenige Monate später aufgefordert werden, diese Unterstützung zurückzuzahlen.
Abgewickelt werden diese Maßnahmen von der bayerischen Regierung eingesetzten Industrie- u. Handelskammer (IHK). Das Phänomen ist, dass dagegen von den Betroffenen kein Widerspruch eingelegt werden kann, sondern nur der Weg einer Klage bleibt. Schlau durchdacht, wenn man davon ausgeht, dass sich wohl die Mehrheit einen Klageweg kaum leisten kann. 
Besonders betroffen sind alle, die ihren Anspruch laut IHK nach einer Prüfung der Anspruchsberechtigung angeblich lediglich auf ein wackliges Gerüst gestellt haben sollen. 
Unterschieden wird hier zwischen direkt, indirekt und über Dritte Betroffene. Wir wollen mit diesem Aufruf bezwecken, das Ministerium zu bewegen, all denjenigen zu helfen, die durch Corona sowieso in Notlage geraten sind und nun aufgrund der momentanen Lage erneut mit Einbußen beim Einkommen rechnen müssen. 
Wir wollen erfahren, wie die IHK nach eigenem Ermessen vorgeht, hier aus berechtigten und unberechtigten Betroffenen zu unterscheiden. Wir möchten erfahren, wie klar sind die Kriterien definiert, ob jemand bezugsberechtigt ist oder nicht. 
Wir möchten wissen wie gegen eine Entscheidung argumentiert werden soll, wenn die Kriterien nicht 100%ig deutlich, transparent und verständlich dargestellt sind. Wir möchten keine Gutdünken Bescheide entgegen nehmen müssen. 
Mit dieser Petition tragen wir das Verlangen an das zuständige Ministerium und die Landesregierung vor, die Entscheidungskriterien offen transparent und verständlich darzulegen. 
Zudem wollen wir die Rechtsbehelfsbelehrung so gestaltet sehen, dass innerhalb von den gegebenen Einspruchsfristen auch ein Widerspruch möglich ist, nicht nur der direkte Klageweg. 
Zudem möchten wir erfahren, wo ist der Zusammenhang zu erkennen zwischen den “Billigkeitsleistungen des Bundes in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe” und der “sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln Art.7 BayHO”. Wir möchten erfahren, woher stammen nun die Gelder der Nov.- u. Dez. Hilfe, vom Bund oder vom Land?

Raison

Begründung
Die bereits ausgegebenen Gelder zurückzahlen zu müssen, stellt sich ziemlich problematisch dar, gerade weil eben keine Liquidität mehr vorhanden ist.
Das Geld fehlt jetzt. Ausbezahlt wurden im März/April meist ein paar Tausend Euro, max. 15.000€. Gerade einmal für 8 Monate, dann sollen diese Gelder wieder zurückgeben geben?
Das erhaltene Geld haben die Betroffenen doch schon einfliessen lassen in den Wirtschaftskreislauf, wo es in diesen Zeiten schließlich auch gut aufgehoben war.
Es kann nicht sein, dass eine individuellen Einschätzung eines IHK Mitarbeiters seinem Ermessen nach über eine Antragsberechtigung entscheidet.
Zweifelhaft, da die Berufsbezeichnung oder die spezifische Ausübung des Berufs eines Betroffenen von einem IHK Mitarbeiter eben nicht eindeutig eingeschätzt werden kann. 
Die Intransparenz bei den Kriterien und der allgemeinen Handhabung lockten somit viele Selbständig in die Falle.
Der Ausschluss von Widerspruch ist eine Finte und schliesst unserer Meinung nach jede Gegenwehr der wehrlosen Kleinunternehmer aus. 
Es ist wie leider so oft - der kleine Mann kann sich nicht wehren!
Wir verlangen nicht viel - nur etwas mehr Gerechtigkeit 
Bitte unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift 

Merci pour votre soutien

Lien vers la pétition

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détails de la pétition

Pétition lancée: 30/11/2021
Fin de la pétition: 28/02/2022
Région: Bavière
Catégorie: Droits civils

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