Wettbewerb/Regulierung - Zuordnung der Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber an die Verursacher/keine Verallgemeinerung über Netzentgelte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

172 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

172 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag wird aufgefordert, geeignete Schritte auf den Weg zu bringen, um Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber den Verursachern zuzuordnen und nicht über die Netzentgelte zu verallgemeinern. Die Stromkunden sind von den Kosten zu entlasten. Die Marktregeln für den Stromhandel sind so anzupassen, dass kleine Erzeugungseinheiten nicht benachteiligt werden. Ein Mechanismus zur Gleichbehandlung wird benötigt, um Angebotspreise der Großkraftwerke nicht künstlich klein zu rechnen.

Begründung

Der Handel mit Strom aus Kohlekraftwerken verursacht eine Erzeugung in Regionen, bei denen kein direkter Verbrauch möglich ist. Gerade an Feiertagen kommt es dadurch zu einer Übereinspeisung von Großkraftwerken, welche an der Strombörse zwar gehandelt wird, jedoch ein Handelsergebnis hervorbringt, das nicht durch die Stromnetze transportiert werden kann. Zur Stabilisierung des Netzes führen die Netzbetreiber in Folge des Stromhandels einen Noteinsatz durch, der als Redispatch bezeichnet wird. Die Kosten werden verallgemeinert und nicht den Verursachern (Verkäufer/Käufer) zugeordnet. Dies führt zur einseitigen Belastung der privaten Stromkunden mit Kosten, ohne Nutzen. Zudem werden kleinere Erzeugungseinheiten (Windkraftparks, PV, Kleinere Gaskraftwerke) durch die Marktregeln benachteiligt. Den Netzbetreibern obliegt es einseitig Kosten zu verallgemeinern ohne Anreiz eine alternative Lösung zum Redispatch zu finden, welche kostenneutral ist. Mit Blick auf die Netzentgelte werden die Übertragungsnetzbetreiber daher einen immer weiteren Ausbau der Netze fordern, was ebenfalls durch Zahlungen von allen Stromkunden zu tragen ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.01.2018
Sammlung endet: 22.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-19-09-7517-002502 Wettbewerb/Regulierung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber
    den Verursachern zuzuordnen und nicht über die Netzentgelte zu verallgemeinern.

    Zu dieser Petition, die auf Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 172 Mitzeichnungen und
    vier Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, Strom aus Kohleenergie würde in
    Regionen erzeugt, in denen kein direkter Verbrauch möglich sei. Zu bestimmten Zeiten
    würde es durch Großkraftwerke zu Übereinspeisung von Strom ins Netz kommen,
    welcher an der Strombörse zwar gehandelt würde, der jedoch nicht durch die
    Stromnetze transportiert werden könnte. Infolgedessen führten die Netzbetreiber zur
    Stabilisierung des Netzes einen Noteinsatz durch, einen sogenannten Redispatch. Für
    die dafür anfallenden Kosten kämen jedoch nicht die Verursacher auf, sondern diese
    würden verallgemeinert. Dies führe, so der Petent, zur einseitigen Belastung der
    privaten Stromkunden mit Kosten. Zudem würden kleinere Erzeugungseinheiten
    – Windkraftparks oder kleinere Gaskraftwerke – durch die Marktregeln benachteiligt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – hier dem Bundesministerium für
    Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Petition
    darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Ausschuss weist darauf hin, dass ein Redispatch von den
    Übertragungsnetzbetreibern durchgeführt wird, wenn die Ergebnisse des
    Stromgroßhandels nicht durch das Netz transportiert werden können. In diesem Fall
    weisen die Übertragungsnetzbetreiber die Erzeugungsanlagen „vor“ dem Engpass an,
    ihre Einspeisung zu reduzieren und fordern parallel die Erzeugungsanlagen „hinter“
    dem Engpass dazu auf, ihre Einspeisung zu erhöhen. Im Ergebnis wird die gleiche
    Menge Strom erzeugt wie aufgrund des Handelsergebnisses vorgesehen. Lediglich
    der Ort der Erzeugung und damit die Auslastung des Netzes ändern sich.

    Wie der Ausschuss feststellt, nimmt Deutschland am europäischen Stromgroßhandel
    teil. Die Auslastung des deutschen Übertragungsnetzes wird daher durch eine Vielzahl
    von Erzeugungsanlagen und Verbrauchern in Deutschland und den Nachbarstaaten
    beeinflusst. Entgegen der vom Petenten vertretenen Auffassung lassen sich
    Netzengpässe im vermaschten deutschen und europäischen Übertragungsnetz nicht
    auf einzelne Erzeugungsanlagen oder Stromverbraucher zurückführen. Es ist daher
    nicht möglich, die Kosten für Redispatch bestimmten Verursachern in Rechnung zu
    stellen.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
    parlamentarischen Handlungsbedarf erkennen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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