Gegen die Sperrung des Glans für Paddler!

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Fischersstraße 12 67655 Kaiserslautern

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Die petisie is gerig aan: SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Fischersstraße 12 67655 Kaiserslautern

Freigabe des Glans für Paddler

Rede

Der Glan hatte in der Vergangenheit eine große Bedeutung für die Ausübung des Kanuwandersports und bot vielen Menschen die Möglichkeit, Naturerfahrungen zu sammeln und aufgrund dieser Erfahrungen auch in anderen Bereichen Belange der Natur zu berücksichtigen. Mit dem geplanten ganzjährigen Befahrungsverbot des Glans entfällt diese Möglichkeit vollständig.

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2019-01-04
Versameling eindig: 2019-01-13
Streek: Kaiserslautern
kategorie: Sport

nuus

  • Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße mit Urteil vom 24.01.2019 (Az.: 4 K 968/18.NW) entschieden, dass die bis Ende 2018 befristete Sperrung des Glans rechtmäßig war und hat die Klage eines Kanubetreibers abgewiesen (vgl. beigefügte Pressemitteilung). Da sich an der Sach- und Rechtlage nichts geändert hat, wird meine Behörde an der Allgemeinverfügung vom 4.12.2019 zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kanufahrer durch die bestehende enorme Baumbruchgefahr auf dem rund 9 km langen Abschnitt des Glans festhalten. Derzeit sind aber auch diverse Widerspruchsverfahren anhängig, so dass die Sache ggf. erneut vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Dessen Entscheidung bleibt dann abzuwarten.

    Patricia Koch
    Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

    STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD
    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße
    Telefon: 06321 99-2441
    Telefax: 06321 99-2930
    Patricia.Koch@sgdsued.rlp.de
    www.sgdsued.rlp.de
  • Der Eingang der Petition betreffend Freigabe des Glans für Paddler wird von der Stuktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 24.1.19 bestätigt.

Vollständige Sperrung des Glan geplant – Widerspruch möglich! Die SGD Süd in Rheinland-Pfalz hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, nach der das Befahren des Glan wegen möglicher umstürzender Bäume oder herabfallender Äste aus Sicherheitsgründen ganzjährig auf unbestimmte Zeit untersagt wird. Bild: SGD Süd Den Text der Allgemeinverfügung findet ihr auf der Seite des SGD Süd. Der DKV hat gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt, da er der Ansicht ist, dass die Sicherheitsgründe nur vorgeschoben sind, um Kanufahrer vom Glan fernzuhalten,Text unten. Widerspruchszugang bis 13.1.19 nötig

https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-0419/

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