Sport

Gegen die Sperrung des Glans für Paddler!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Fischersstraße 12 67655 Kaiserslautern
466 Unterstützende 10 in Kaiserslautern

Der Petition wurde nicht entsprochen

466 Unterstützende 10 in Kaiserslautern

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

21.02.2019, 20:07

Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße mit Urteil vom 24.01.2019 (Az.: 4 K 968/18.NW) entschieden, dass die bis Ende 2018 befristete Sperrung des Glans rechtmäßig war und hat die Klage eines Kanubetreibers abgewiesen (vgl. beigefügte Pressemitteilung). Da sich an der Sach- und Rechtlage nichts geändert hat, wird meine Behörde an der Allgemeinverfügung vom 4.12.2019 zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kanufahrer durch die bestehende enorme Baumbruchgefahr auf dem rund 9 km langen Abschnitt des Glans festhalten. Derzeit sind aber auch diverse Widerspruchsverfahren anhängig, so dass die Sache ggf. erneut vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Dessen Entscheidung bleibt dann abzuwarten.

Patricia Koch
Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 99-2441
Telefax: 06321 99-2930
Patricia.Koch@sgdsued.rlp.de
www.sgdsued.rlp.de


25.01.2019, 16:04

Der Eingang der Petition betreffend Freigabe des Glans für Paddler wird von der Stuktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 24.1.19 bestätigt.


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