Sport

Gegen die Sperrung des Glans für Paddler!

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SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Fischersstraße 12 67655 Kaiserslautern
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Begjæringen ble ikke tatt til følge

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Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Freigabe des Glans für Paddler

Grunnen til

Der Glan hatte in der Vergangenheit eine große Bedeutung für die Ausübung des Kanuwandersports und bot vielen Menschen die Möglichkeit, Naturerfahrungen zu sammeln und aufgrund dieser Erfahrungen auch in anderen Bereichen Belange der Natur zu berücksichtigen. Mit dem geplanten ganzjährigen Befahrungsverbot des Glans entfällt diese Möglichkeit vollständig.

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nyheter

  • Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße mit Urteil vom 24.01.2019 (Az.: 4 K 968/18.NW) entschieden, dass die bis Ende 2018 befristete Sperrung des Glans rechtmäßig war und hat die Klage eines Kanubetreibers abgewiesen (vgl. beigefügte Pressemitteilung). Da sich an der Sach- und Rechtlage nichts geändert hat, wird meine Behörde an der Allgemeinverfügung vom 4.12.2019 zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kanufahrer durch die bestehende enorme Baumbruchgefahr auf dem rund 9 km langen Abschnitt des Glans festhalten. Derzeit sind aber auch diverse Widerspruchsverfahren anhängig, so dass die Sache ggf. erneut vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Dessen Entscheidung bleibt dann abzuwarten.

    Patricia... lengre

  • Der Eingang der Petition betreffend Freigabe des Glans für Paddler wird von der Stuktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 24.1.19 bestätigt.

Vollständige Sperrung des Glan geplant – Widerspruch möglich! Die SGD Süd in Rheinland-Pfalz hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, nach der das Befahren des Glan wegen möglicher umstürzender Bäume oder herabfallender Äste aus Sicherheitsgründen ganzjährig auf unbestimmte Zeit untersagt wird. Bild: SGD Süd Den Text der Allgemeinverfügung findet ihr auf der Seite des SGD Süd. Der DKV hat gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt, da er der Ansicht ist, dass die Sicherheitsgründe nur vorgeschoben sind, um Kanufahrer vom Glan fernzuhalten,Text unten. Widerspruchszugang bis 13.1.19 nötig

https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-0419/

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