Petiția a contribuit la succes
Petiția a avut succes!
Eine nicht bestandene Klausur zählt, sofern sie angetreten wurde, nicht als Fehlversuch. Dies gilt sowohl für die Nachholklausuren als auch für die regulären Klausuren des Sommersemesters, sowohl im ersten als auch in allen weiteren Versuchen. Das umfasst die abgesagten Prüfungstermine aus dem Wintersemester ebenso wie die Modulprüfungen, für die im Sommersemester mehr als ein Prüfungstermin angeboten wird.
Angetretene Prüfungen, die im Sommersemester 2020 mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen (Freiversuchsregelung). Wir bekommen also keinen Fehlversuch angerechnet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Prüfung um einen Erst-, Zweit- oder Drittversuch handelt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fehlversuche, die aufgrund eines unentschuldigtes Fernbleibens, eines Täuschungsversuchs oder eines Ordnungsverstoßes entstanden sind.
motive
Wir Studenten befinden uns alle in derselben misslichen Lage. In ganz Deutschland haben verschiedenste Universitäten bereits diese Maßnahme aufgrund der aktuellen Umstände ergriffen, wie bspw. an der RWTH Aachen(https://www.asta.rwth-aachen.de/corona-faq/). Wir fordern das gleiche Recht für unsere Berliner Studenten!
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
pe 24.09.2020Hallo alle zusammen,
die Petition war eine große Hilfe für den Entschluss im Abgeordnetenhaus:
FÜR Freiversuche!!!
Mehr Informationen findet ihr hier: www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.993402.php
Übrigens gilt es für jeden der in Berlin studiert.
Liebe Grüße
Herr Öz -
Temporäre Sperrung aufgehoben
pe 02.07.2020Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
pe 01.07.2020
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.